Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder erwarten Sie eine zu bekommen? Als Arbeitnehmer sollten Sie eine Abmahnung nicht einfach hinnehmen, da sie zu einer Kündigung führen könnte und Ihre rechtliche Position beeinträchtigen kann. Oft sind Abmahnungen fehlerhaft oder ungerechtfertigt. Fabian Symann, ein Anwalt für Abmahnungen Augsburg, kann Ihnen helfen, angemessen darauf zu reagieren und festzustellen, ob die Abmahnung rechtens ist.
Eine ungerechtfertigte Abmahnung nicht akzeptieren!
Denn: Sie würden eine spätere Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erleichtern
Sie sind abgemahnt worden? Dann bekommen Sie von Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg, sofortige Unterstützung. Nach der Beratung zu Ihrem Einzelfall wissen Sie, ob es eine berechtigte Abmahnung war, ob sie Fehler aufweist und was Sie dagegen tun können.
Abmahnung erhalten, wie soll ich reagieren?
Viele Arbeitnehmer akzeptieren unberechtigte Abmahnungen durch den Arbeitgeber. Dazu besteht kein Anlass: Sie erleichtern ihm dadurch eine spätere Kündigung. Selbst wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber zerrüttet ist, lassen fehlerhafte oder unbedachte Abmahnung sich oft als Sprungbrett für eine Trennung gegen Abfindung nutzen.
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Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht Augsburg, erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sollten Sie wissen:
Es gibt Möglichkeiten und Mittel zur Gegenwehr bei einer Abmahnung
Was tun bei einer Abmahnung?
1 – Bewahren Sie Ruhe
Bleiben Sie gelassen und vermeiden Sie Auseinandersetzungen sowie das Aussprechen von Drohungen und Beleidigungen. Dies könnte Ihrem Arbeitgeber sogar gefallen, da Sie dadurch Ihren eigenen Interessen schaden.
Und das hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen. Bleiben Sie also ruhig und geben Sie Ihrem Arbeitgeber keine Gründe, die er im Fall einer Gerichtsverhandlung gegen Sie verwenden könnte.
2 – Nehmen Sie die Abmahnung entgegen
Falls erforderlich, können Sie Ihren Empfang auch durch Ihre Unterschrift bestätigen. Der Empfang beeinflusst jedoch nicht Ihre rechtliche Position.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Vorwürfe oder Gründe für die Abmahnung nicht unbeabsichtigt anerkennen. (Beispiel: „Ich bestätige den Erhalt dieses Schreibens. Die Darstellung ist korrekt und wird von mir bestätigt.“)
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3 – Prüfen Sie, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind
Wenn Arbeitgeber Abmahnungen aussprechen, zum Beispiel wegen unentschuldigten Fehlens oder weil er angeblich seine Arbeit nicht termingerecht erledigt hat, wird oft die Überlastung mit Arbeit als Einwand vorgebracht. Ob dies gerechtfertigt ist oder nicht, hängt jedoch von vielen Details ab. Diese lassen sich jedoch ein oder zwei Jahre später meist nicht mehr klären.
Abmahnung durch Überlastung: Arbeitsaufgaben dokumentieren
Dagegen hat der Chef es leicht: Er gibt einfach eine Arbeitsanweisung per E-Mail mit einer kurzen Frist, zum Beispiel bis morgen Abend um 18:00 Uhr, und wenn die Aufgabe bis dahin nicht erledigt ist, folgt sofort die Abmahnung.
Und dies ist für jemanden von außerhalb, wie zum Beispiel einem Richter, auf den ersten Blick verständlich. In solchen Situationen wird es dem abgemahnten Arbeitnehmer empfohlen, die weiteren zu erledigenden Arbeitsaufgaben gleichzeitig zu dokumentieren, mit Kollegen über einen möglichen Personalmangel zu sprechen (Krankheit oder Urlaub eines Kollegen?) und das Ergebnis dieser Besprechungen schriftlich festzuhalten.
Üben Sie keinen Druck auf Ihre Kollegen aus, um solche Gesprächsprotokolle zu unterzeichnen. Gehen Sie stattdessen diese Protokolle Punkt für Punkt mit dem jeweiligen Kollegen durch. Wenn Ihr Protokoll die Sichtweise des Kollegen richtig wiedergibt, dann unterschreiben Sie es mit Datum und Uhrzeit.
4 – Eine Gegendarstellung zur Abmahnung abzugeben kann manchmal sinnvoll sein
Es steht Ihnen gemäß dem Gesetz zu, dass Ihr Arbeitgeber eine von Ihnen verfasste Widerlegung zu Ihrer Abmahnung in der Personalakte aufnimmt. Die Frage, ob eine Widerlegung klug ist, ist eine andere. Im öffentlichen Dienst sollten Sie in den meisten Fällen eine Widerlegung abgeben, da öffentliche Arbeitgeber in der Regel mit Abmahnungen nicht gezielt Kündigungen vorbereiten.
In der Geschäftswelt ist dies jedoch häufig der Fall, was bedeutet, dass man damit rechnen muss, dass die Abmahnung lediglich der erste Schritt zur Kündigung ist, den der Arbeitgeber möglicherweise bereits fest eingeplant hat.
Dann ist die Effektivität einer späteren Kündigung aufgrund des beanstandeten Verhaltens von der Berechtigung der vorherigen Abmahnung abhängig, und wer dem Arbeitgeber hier hilft, indem er ihn bereits vor der Kündigung auf die Fehler seiner Abmahnung aufmerksam macht, handelt unklug.
5 – Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen
Rufen Sie umgehend beim Fachanwalt für Arbeitsrecht Symann an, oder schicken Sie mir eine Nachricht. Als Abmahnung Anwalt in Augsburg kennen wir uns mit solchen Fällen aus und wissen, was zu tun ist. Wir kennen ebenfalls alle Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht und wissen, dass viele Abmahnungen unberechtigt sind und keinen rechtlichen Bestand haben.
So vermeiden Sie zukünftige Konflikte in Ihrem Arbeitsverhältnis.