Finden Sie mit unserem Abfindungsrechner heraus, wie hoch Ihre Abfindung sein könnte.
Diese Berechnung dient Ihnen als ersten Anhaltspunkt für Ihre Abfindung, kann jedoch im individuellen Fall stark variieren. Um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, empfehlen wir einen Experten für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
In der Regel sind es zwei Gesichtspunkte, die über die Höhe einer Abfindung bestimmen. Zum einen sind die Aussichten vor dem Arbeitsgericht, wenn keine Einigung in Form eines Abwicklungsvertrags zustande kommt und der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagt. Entscheidende Fragen in diesem Zusammenhang: Gilt Kündigungsschutz im Betrieb und für den Arbeitnehmer? Besteht möglicherweise sogar Sonderkündigungsschutz, wie bei Betriebsratsmitgliedern, Schwangeren, Mitarbeitern in Elternzeit oder wegen einer (Schwer-)Behinderung? Wie angreifbar ist der betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgrund, der ohne Einigung zum Tragen kommt?
Zum anderen kommen weitere individuelle Aspekte in der arbeitsrechtlichen Praxis zum Tragen: Wie viel ist dem Arbeitgeber eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rechtsstreitigkeit und ohne Unruhe im Betrieb wert? Wie gut verhandelt der Arbeitnehmer und kennt er seine Rechte? Wie wahrscheinlich ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld, falls der Arbeitnehmer unterschreibt?
Je nach Verhandlungssituation der Parteien weicht die Höhe vertraglicher Abfindungen oft erheblich von der Regelabfindung ab – nach oben wie nach unten. Umso ratsamer ist es, bei den Abfindungsverhandlungen auf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit mehrjähriger Erfahrung zu setzen.