Bei einer Abmahnung Anwalt einschalten und klug reagieren
Abmahnung Arbeitsrecht: die Vorstufe zur Kündigung. Deshalb Hilfe holen!
Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder erwarten Sie eine solche? Als Angestellte oder Angestellter sollten Sie eine Abmahnung nicht hinnehmen: Sie könnte der Vorläufer einer Kündigung sein und Ihre rechtliche Position bei künftigen Konflikten in Ihrem Arbeitsverhältnis beeinträchtigen.
Gleichzeitig sind viele Abmahnungen fehlerhaft oder nicht durch das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt. Fabian Symann, Anwalt Abmahnung München, kann Ihnen helfen: Er weiß, wie Sie gegen eine Abmahnung vorgehen sollten oder ob es tatsächlich um eine wirksame Abmahnung handelt.
Eine ungerechtfertigte Abmahnung nicht akzeptieren!
Denn: Sie würden eine spätere Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erleichtern
Sie sind abgemahnt worden? Dann bekommen Sie von Fabian Symann, Münchener Anwalt für Arbeitsrecht, sofortige Unterstützung. Nach der Beratung zu Ihrem Einzelfall wissen Sie, ob es eine berechtigte Abmahnung war, ob sie Fehler aufweist und was Sie dagegen tun können.
Der Anwalt für Abmahnung in München hilft Ihnen
Viele Arbeitnehmer akzeptieren unberechtigte Abmahnungen durch den Arbeitgeber. Dazu besteht kein Anlass: Sie erleichtern ihm dadurch eine spätere Kündigung. Selbst wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber zerrüttet ist, lassen fehlerhafte oder unbedachte Abmahnung sich oft als Sprungbrett für eine Trennung gegen Abfindung nutzen.
Fabian Symann, Anwalt für Arbeitsrecht aus München, erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sollten Sie wissen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Mittel zur Gegenwehr bei einer Abmahnung.
Was tun bei einer Abmahnung?
1 – Bewahren Sie Ruhe
Bleiben Sie gelassen und vermeiden Sie Auseinandersetzungen sowie das Aussprechen von Drohungen und Beleidigungen. Dies könnte Ihrem Arbeitgeber sogar gefallen, da Sie dadurch Ihren eigenen Interessen schaden.
Und das hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen. Bleiben Sie also ruhig und geben Sie Ihrem Arbeitgeber keine Gründe, die er im Fall einer Gerichtsverhandlung gegen Sie verwenden könnte.
2 – Nehmen Sie die Abmahnung entgegen
Falls erforderlich, können Sie Ihren Empfang auch durch Ihre Unterschrift bestätigen. Der Empfang beeinflusst jedoch nicht Ihre rechtliche Position.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Vorwürfe oder Gründe für die Abmahnung nicht unbeabsichtigt anerkennen. (Beispiel: „Ich bestätige den Erhalt dieses Schreibens. Die Darstellung ist korrekt und wird von mir bestätigt.“)
Abmahnung Arbeit Rechtsanwalt: Besser schnell rechtlichen Beistand einholen. Wir beraten Sie gern.
3 – Prüfen Sie, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind
Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen hat, zum Beispiel wegen unentschuldigten Fehlens oder weil er angeblich seine Arbeit nicht termingerecht erledigt hat, wird oft die Überlastung mit Arbeit als Einwand vorgebracht. Ob dies gerechtfertigt ist oder nicht, hängt jedoch von vielen Details ab. Diese lassen sich jedoch ein oder zwei Jahre später meist nicht mehr klären.
Dagegen hat der Chef es leicht: Er gibt einfach eine Arbeitsanweisung per E-Mail mit einer kurzen Frist, zum Beispiel bis morgen Abend um 18:00 Uhr, und wenn die Aufgabe bis dahin nicht erledigt ist, folgt sofort die Abmahnung.
Und dies ist für jemanden von außerhalb, wie zum Beispiel einem Richter, auf den ersten Blick verständlich. In solchen Situationen wird es dem abgemahnten Arbeitnehmer empfohlen, die weiteren zu erledigenden Arbeitsaufgaben gleichzeitig zu dokumentieren, mit Kollegen über einen möglichen Personalmangel zu sprechen (Krankheit oder Urlaub eines Kollegen?) und das Ergebnis dieser Besprechungen schriftlich festzuhalten.
Üben Sie keinen Druck auf Ihre Kollegen aus, um solche Gesprächsprotokolle zu unterzeichnen. Gehen Sie stattdessen diese Protokolle Punkt für Punkt mit dem jeweiligen Kollegen durch. Wenn Ihr Protokoll die Sichtweise des Kollegen richtig wiedergibt, dann unterschreiben Sie es mit Datum und Uhrzeit.
4 – Eine Gegendarstellung zur Abmahnung abzugeben kann manchmal sinnvoll sein
Es steht Ihnen gemäß dem Gesetz zu, dass Ihr Arbeitgeber eine von Ihnen verfasste Widerlegung zu Ihrer Abmahnung in der Personalakte aufnimmt. Die Frage, ob eine Widerlegung klug ist, ist eine andere. Im öffentlichen Dienst sollten Sie in den meisten Fällen eine Widerlegung abgeben, da öffentliche Arbeitgeber in der Regel mit Abmahnungen nicht gezielt Kündigungen vorbereiten.
In der Geschäftswelt ist dies jedoch häufig der Fall, was bedeutet, dass man damit rechnen muss, dass die Abmahnung lediglich der erste Schritt zur Kündigung ist, den der Arbeitgeber möglicherweise bereits fest eingeplant hat.
Dann ist die Effektivität einer späteren Kündigung aufgrund des Verhaltens von der Berechtigung der vorherigen Abmahnung abhängig, und wer dem Arbeitgeber hier hilft, indem er ihn bereits vor der Kündigung auf die Fehler seiner Abmahnung aufmerksam macht, handelt unklug.
5 – Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen
Rufen Sie umgehend bei der Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann an, oder schicken Sie uns eine Nachricht. Wir kennen uns mit solchen Fällen aus und wissen, was zu tun ist. Wir kennen ebenfalls alle Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht und wissen, dass nicht alle Gründe auch rechtlichen Bestand haben.
So vermeiden Sie zukünftige Konflikte in Ihrem Arbeitsverhältnis.
„Eine Abmahnung, na und?“ – diese Denkweise kann später zu einem echten Problem werden., denn eine Abmahnung ist der letzte Schuss vor den Bug, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Bedenken Sie: eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist stets die Vorstufe zu einer möglichen bereits geplanten Kündigung.
Der Ausspruch einer Abmahnung erleichtert Ihrem Arbeitgeber, später eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen oder sich ohne Abfindung von Ihnen zu trennen.
Daher muss schnell geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist.
Abmahnung erhalten: was tun? Einen spezialisierten Anwalt für Abmahnung einschalten!
Egal, ob Sie Ihren Job behalten möchten oder ob Sie eine Trennung wünschen: Finden Sie heraus, ob die Abmahnung rechtlich angreifbar ist und wie Sie klug darauf reagieren können. Eine gut überlegte Erwiderung auf die Abmahnung kann sich zum Beispiel im Falle einer späteren Kündigung auszahlen.
Wenn die Gegendarstellung das Arbeitsgericht im späteren Kündigungsschutzprozess überzeugt, wird die Kündigung normalerweise für nichtig erklärt. Dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie weiter zu beschäftigen oder Ihnen eine angemessene Abfindung anzubieten.
In manchen Situationen könnte es sinnvoller sein, nichts zu tun. Beispielsweise, wenn die Kriterien für eine rechtsgültige Abmahnung nicht erfüllt werden. Hierbei gibt es eine schriftliche Abmahnung oder mündliche Abmahnung.
Das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers muss korrekt und frei von Rechtsfehlern formuliert sein – von denen der Arbeitgeber eventuell nichts weiß.
Das kann später für Sie zum Vorteil werden. Soll ein solch fehlerhaftes Dokument Ihre Kündigung begründen, sind Ihre Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht positiv. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Abfindung.
Behalten Sie bei der Abmahnung Ihre Gesamtsituation im Blick
Wichtig ist es, die Abmahnung als einen Teil der Gesamtsituation zu sehen. Wie sieht es zwischen Ihnen und Ihrem Chef aus? Hat er vor, Sie zu entlassen, weil Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind?
Kann er sich wirklich auf die Abmahnung berufen? Ist die Abmahnung wirksam? Wie sollten Sie am besten reagieren?
Was ist die optimale Reaktion aus Ihrer Sicht?
Eine Gegendarstellung Abmahnung einzureichen
Oder die Löschung aus Ihrer Personalakte fordern,
Oder stillzuhalten, um Ihren Vorteil zu wahren?
Auf solche Fragen bekommen Sie als Arbeitnehmer von uns klare Antworten. Als Anwalt Abmahnung Arbeitsrecht können wir auf eine lange Reihe von Fällen zurückblicken, in denen eine Abmahnungen im Mittelpunkt stand. Wir wissen, was zu tun ist.
Wie unsere Mandanten Fabian Symann, den Anwalt Abmahnung München bewerten
Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.