Der Arbeitgeber stellt kein Arbeitszeugnis aus? Anwalt einschalten!
Wenn Sie vom Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erhalten, oder wenn es nicht Ihren Leistungen entspricht, sorgt Rechtsanwalt Fabian Symann für Abhilfe. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München und kann Ihnen sagen, was die Formulierungen in Ihrem Zeugnis tatsächlich bedeuten. Er weiß auch, wie Ihre Chancen auf eine bessere Bewertung stehen. Gegen Arbeitgeber, die ihre Arbeitszeugnis-Pflichten nicht erfüllen, gibt es wirksame Rechtsmittel. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen!
Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung, was tun?
Beim Arbeitszeugnis geht es nicht nur um irgendein Dokument. Das Arbeitszeugnis ist nach wie vor ein zentraler Teil der Bewerbungsunterlagen und wird von Personalverantwortlichen genau gelesen. Kann eine berufliche Etappe im Lebenslauf nicht mit einem dazugehörigen Zeugnis belegt werden, oder enthält es fragwürdige bzw. negative Formulierungen, ist das ein echter Karrierenachteil. Auch zählen verschlüsselte Zeugnissprache und Geheimcodes in vielen Unternehmen immer noch zur gängigen Praxis für Zeugnisse. Als Arbeitnehmer sollten Sie nicht jedes Arbeitszeugnis hinnehmen, sondern nur eines das auch zur Ihrer Zufriedenheit verfasst wurde.
Deshalb: Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen und verschenken Sie nicht Ihr Recht auf ein angemessenes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Rechtsanwalt Symann weiß, wie man säumige Arbeitgeber und Personalabteilungen auf Trab bringt. Er kennt auch wirksame Mittel gegen Personalverantwortliche, die durch Schlechtbewertungen im Arbeitszeugnis „nachtreten“ wollen.
Zwischenzeugnis vom Anwalt in München prüfen lassen
Ein reguläres Arbeitszeugnis erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie das Unternehmen verlassen. Ein Zwischenzeugnis stellt der Arbeitgeber dagegen bei bestehendem Arbeitsverhältnis aus. Es stellt eine vorläufige Beurteilung der Mitarbeiterleistung bis zum Ausstellungsdatum dar. Anders als beim Arbeitszeugnis gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das Bundesarbeitsgericht hat dennoch bestätigt, dass ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden seines langjährigen Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis gemäß Tarifvertrag verlangen kann (BAG vom 01.10.1998, 6 AZR 176/97).
Andere Anlässe, um nach einem Zwischenzeugnis zu fragen, sind zum Beispiel Versetzungen, Schwangerschaften, Elternzeiten oder der Betriebsübergang an einen neuen Eigentümer (BAG, 21.01.1993 – 6 AZR 171/92). Auch sonst ist es durchaus sinnvoll, regelmäßig alle zwei bis drei Jahre ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Auf diese Art lässt sich der Wert der eigenen Arbeit für das Unternehmen lückenlos belegen – nach innen wie nach außen. Manche Arbeitgeber stellen Zwischenzeugnisse allerdings ungern aus. Dahinter steckt meist die Befürchtung, die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter könnte sich nach einer neuen Stelle umsehen.
Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht über die Wirksamkeit einer Kündigung streiten, haben ebenfalls Anspruch auf ein Zwischenzeugnis (BAG, 20.05.2020 – 7 AZR 100/19).
Bei Fragen zum Zwischenzeugnis erläutert Fachanwalt Symann Ihnen nicht nur die Rechtslage. Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern kennt er die berufliche Realität. Deshalb wird er bei der Prüfung immer darauf achten, dass seine Beratung Ihre praktischen Interessen ins Zentrum stellt.