Muss ich als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Ganz klar: Nein! Arbeitnehmer sind in keinem Fall verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der ihnen vorgelegt wird. Die Unterschrift ist immer freiwillig. Als Arbeitnehmer haben Sie zudem einen Anspruch darauf, sich diesen Schritt angemessen zu überlegen.
Es ist wichtig, dass Sie sich den Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag klar machen. Beide beenden das Arbeitsverhältnis. Sie tun das jedoch auf unterschiedliche Art. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, dass er das Arbeitsverhältnis nicht mehr weiterführen will. Wie der Arbeitnehmer darüber denkt, findet in der Kündigung selbst keinen Niederschlag. Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Sache: Beide Seiten bringen damit klar zum Ausdruck, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen und die vertraglichen Regelungen von beiden Seiten gewünscht sind. Zu einer solchen Willensäußerung kann Sie niemand zwingen. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer sich nicht zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags gezwungen sehen.
Praktisch bedeutet das: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich den Vertragsentwurf in Ruhe durchlesen werden und deshalb mit nach Hause nehmen. Es sollte Ihnen zu denken geben, wenn Ihr Arbeitgeber bzw. Ihr Vorgesetzter Sie zu sehr drängt. Das spricht nicht unbedingt für ein faires Vertragsangebot. Wenn die Grenze zur Nötigung überschritten ist, kann der Vertrag sogar angefochten werden. Unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung durch den Münchner Rechtsanwalt Symann.