Praxishandbuch Arbeitsrecht

Glossar zum Arbeitsrecht

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  • Abfindung - Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es im Arbeitsrecht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Abfindungszahlungen sind zwar recht verbreitet, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Einen allgemeinen Abfindungsanspruch bei einer Kündigung gibt es jedoch nicht. Jetzt mehr erfahren!
  • Abmahnung - Eine Abmahnung ist mehr als eine Rüge. Sie warnt den Arbeitnehmer davor, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten nicht duldet. Bei Wiederholung droht sie die Kündigung an. Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann kennt mögliche Fehler beim Aussprechen einer Abmahnung und bei der Reaktion darauf.
  • Abwicklungsvertrag - Ein Abwicklungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht – anders als eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Der Abwicklungsvertrag sorgt vielmehr dafür, dass die Einzelheiten der Trennung, d. h. die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, geregelt werden.
  • Altersteilzeit - Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang eines Arbeitnehmers in den Ruhestand. Auf freiwilliger Basis vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Halbierung der Arbeitszeit zu einem reduzierten Gehalt. Die Altersteilzeit kann ab dem 55. Lebensjahr beginnen und endet mit dem Eintritt in dem Ruhestand.
  • Arbeitgeber - Als Arbeitgeber wird derjenige bezeichnet, der (mindestens) einen Arbeitnehmer beschäftigt und von diesen Arbeitsleistungen auf Grundlage eines Arbeitsvertrages fordern kann. Daher sind die Begriffe „Arbeitgeber“ und „Unternehmer“ zu trennen, da nicht jeder Unternehmer (mindestens) einen Arbeitnehmer beschäftigt. Andererseits kann auch ein Arbeitnehmer seinerseits Arbeitgeber sein, etwa wenn der Arbeitnehmer eine Haushaltshilfe beschäftigt.
  • Arbeitnehmer - Die Arbeitnehmereigenschaft ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen (Schutz-)Gesetze. Problematisch ist jedoch, dass der Gesetzgeber den Begriff des „Arbeitnehmers“ nicht definiert hat. Im Einzelfall muss die Arbeitnehmereigenschaft daher anhand mehrerer Kriterien bestimmt werden.
  • Arbeitnehmerhaftung - Haften Arbeitnehmer für die Schäden des Arbeitgebers, den sie durch einen Fehler angerichtet haben? Müssen Sie dem Arbeitgeber vollen Schadenersatz bezahlen? Was, wenn sie gar nicht so viel bezahlen können? Oder bleiben die Kosten komplett beim Arbeitgeber hängen?
  • Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit - Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit) gibt Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf wechselnden Arbeitsbedarf zu reagieren. Allerdings ist Leiharbeit stark reguliert, vor allem durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für Entleiher wie Verleiher hängt viel davon ab, dass Verträge, Arbeitsbedingungen, die Bezahlung und die Höchstdauer der Überlassung rechtskonform sind.
  • Arbeitsvertrag - Der Arbeitsvertrag legt als zentrales Dokument fest, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer voneinander fordern können – und was nicht. Rechtsanwalt Symann erläutert, wie Arbeitsverträge das Arbeitsverhältnis bestimmen und worauf es für wirksame arbeitsvertragliche Regelungen ankommt.
  • Arbeitszeugnis - Arbeitnehmer können beim Ausscheiden vom bisherigen Arbeitgeber ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Doch was bedeutet das konkret? Rechtsanwalt Fabian Symann aus München kennt die Anforderungen an Arbeitszeugnisse. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß er, was ein Zeugnis wirklich aussagt und wann Arbeitnehmer eine Zeugniskorrektur verlangen können.
  • Aufhebungsvertrag - Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Oft sieht er eine Abfindung vor. Wann lohnt sich die Unterschrift für den Arbeitnehmer? Oder bieten Aufhebungsvereinbarungen nur dem Arbeitgeber Vorteile?
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  • Änderungskündigung - Mit einer Änderungskündigung stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor die Wahl: das Arbeitsverhältnis wird beendet, wenn der Mitarbeiter nicht einen geänderten Arbeitsvertrag akzeptiert. Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München, kennt die Voraussetzungen, wann Änderungskündigungen wirksam sind und wann nicht.
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  • Befristetes Arbeitsverhältnis - Der Arbeitsvertrag auf Zeit hat seine eigenen Fallen. Arbeitgeber können zum Beispiel darüber stolpern, dass ohne entsprechende Klausel keine ordentliche Kündigung möglich ist. Für Arbeitnehmer geht es oft darum, ob eine Entfristung durchsetzbar ist. Rechtsanwalt Fabian Symann nennt die Punkte, die bei einem befristeten Arbeitsverhältnis entscheidend sind.
  • Besonderer Kündigungsschutz - Bestimmte Beschäftigte genießen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung, werdende Mütter und Frauen nach der Geburt, Mitarbeiter in Elternzeit, Mitglieder des Betriebsrats und Auszubildende. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß der Münchner Rechtsanwalt Fabian Symann, was der Sonderkündigungsschutz in der Praxis bedeutet.
  • Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsräten - Das Kündigungsschutzgesetz spricht Mitgliedern des Betriebsrats einen besonderen Kündigungsschutz zu. Hintergrund ist die besondere Stellung eines Betriebsrats im Betrieb und die damit verbundenen Aufgaben: Der Betriebsrat nimmt die Interessen der Arbeitnehmer wahr und vertritt diese gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Besonderer Kündigungsschutz von Schwangeren - Das Mutterschutzgesetz verbietet eine Kündigung von schwangeren Frauen bzw. werdenden Müttern. Daher ist jede Kündigung einer Schwangeren in aller Regel absolut unwirksam. Insofern muss jedoch die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bestehen.
  • Besonderer Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Das SGB IX spricht schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten Menschen besonderen Kündigungsschutz zu. Dabei bezweckt das SGB IX die sich aus einer Behinderung resultierende Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt abzumildern und vor einer Kündigung aufgrund einer Schwerbehinderung zu schützen.
  • Betriebsrat - Welche Funktion und welche Rechte hat ein Betriebsrat? Wann muss er vom Arbeitgeber angehört, wann beteiligt werden? Wie wird er gewählt? In welcher Weise sind Betriebsräte vor Kündigung geschützt? Und wie kommt eine Betriebsvereinbarung mit der Arbeitgeberseite zustande? Der Münchner Rechtsanwalt Fabian Symann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und erläutert die Rechte des Betriebsrats und seine Aufgaben als Arbeitnehmervertretung.
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  • Diskriminierung und Gleichbehandlung - Diskriminierung ist ausdrücklich verboten – auch und besonders die Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch Schadenersatzansprüche für Benachteiligungen und Belästigungen vorsieht. Außerdem gibt es im Arbeitsrecht den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch darauf können Arbeitnehmer sich gegenüber dem Arbeitgeber berufen, wenn sie Opfer von Willkür und Zurücksetzungen werden. Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann informiert über Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten.
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  • Homeoffice und Arbeitsrecht - Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden liegt im Trend liegt. Unter Pandemiebedingungen kann es sogar Pflicht sein. Ansonsten haben Arbeitnehmer bislang keinen Anspruch darauf. Ohne klare Regelungen im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben sich rasch Konflikte. Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München, kennt Lösungen.
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  • Kündigung - Außerordentliche - Eine außerordentliche Kündigung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis endet mit einem großen Knall. Vorausgesetzt, es endet tatsächlich – denn oft scheitern diese Kündigungen vor dem Arbeitsgericht. Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann gibt Hinweise zur außerordentlichen Kündigung, zur fristlosen Kündigung und zur Verdachtskündigung.
  • Kündigung - Ordentliche - Wann ist eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist rechtmäßig? Welche Kündigungsgründe sind zulässig? Wie stehen die Chancen im Kündigungsschutzprozess? Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann gibt Hinweise zur Kündigung von Arbeitsverträgen.
  • Kündigungserklärung - Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis und führt zur Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gleichzeitig ist die Kündigungserklärung einer der Punkte, die diesen Schritt angreifbar machen können. Formelle Mängel, Fehler beim Aussprechen der Kündigung oder ein fehlender Zugang beim Arbeitnehmer führen schnell dazu, dass die Kündigung unwirksam ist.
  • Kündigungsfrist - Bei einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis erst, nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, muss er die dafür geltende Kündigungsfrist genau ermitteln und einhalten. Ausnahmen gibt es nur bei einer außerordentlichen und deshalb fristlosen Kündigung.
  • Kündigungsschutz - Der gesetzliche Kündigungsschutz macht es für den Arbeitgeber deutlich schwieriger, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Kündigungsschutz nach KSchG erlaubt die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrags nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Außerdem gibt das Kündigungsschutzgesetz dem Arbeitnehmer das Recht auf einen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht. Dort wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft. Allerdings gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht in jedem Betrieb und nicht für jedes Arbeitsverhältnis.
  • Kündigungsschutzklage - Mit einer Kündigungsschutzklage erhalten Arbeitnehmer juristisch die Möglichkeit, nach Ausstellung der Kündigung durch den Arbeitgeber gegen diese zu klagen. Die Kündigungsschutzklage argumentiert aus Sicht des Arbeitnehmers auf eine unwirksame Kündigung, das Arbeitsverhältnis wurde also nicht wirksam aufgelöst. Weitere Infos zu Kündigungsschutzklage erfahren Sie in diesem Beitrag.
  • Kurzarbeit - Das Thema Kurzarbeit war gerade in den letzten Wochen und Monaten sehr präsent. Zahlreiche Unternehmen stellten ihre Mitarbeiter während der COVID-19 Pandemie auf Kurzarbeit um. Wenden Sie sich bei Fragen rund ums Thema Kurzarbeit jederzeit vertrauensvoll an Rechtsanwalt Symann. Als Spezialist für Arbeitsrecht nimmt er sich Ihren Fragen an und unterstützt Sie in schwierigen Zeiten zuverlässig und verständnisvoll auf der fachlichen Ebene.
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  • Mobbing am Arbeitsplatz - Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann erläutert die arbeitsrechtliche Lage in Bezug auf Mobbing – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Opfer von Mobbing werden, und für Arbeitgeber, die mit Mobbing-Vorfällen in ihrem Betrieb konfrontiert sind. Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Thema mit Öffentlichkeitswirkung. Über die arbeitsrechtliche Seite von Mobbing-Fällen herrscht dennoch bei vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Unsicherheit.
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  • Nebentätigkeit - Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, eine Nebentätigkeit auszuüben. Der Arbeitsvertrag im Hauptberuf kann allerdings vorsehen, dass sie den Arbeitgeber darüber informieren müssen. Außerdem dürfen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Zweitjob keine Konkurrenz machen. Fabian Symann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München, nennt die entscheidenden Punkte.
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  • Provision und Provisionsregelung - Für manche Arbeitnehmer, etwa im Vertrieb und im Außendienst, sind Provisionen ein wichtiger Teil ihrer Vergütung. In bestimmten Fällen bilden Provisionen sogar den größten Teil des Gehalts. Doch nicht jede Provisionsregelung ist auch zulässig, und oft gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit um Provisionsansprüche. Fabian Symann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München, kennt die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Provision und zur Provisionsregelung.
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  • Scheinselbstständigkeit - Tritt ein weisungsgebundener, abhängig beschäftigter Arbeitnehmer als selbstständiger Auftragnehmer oder Subunternehmer auf, dann arbeitet er scheinselbstständig. Das Hauptproblem: trotz Sozialversicherungspflicht werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Das stellt bei Vorsatz eine Straftat dar („Vorenthalten von Arbeitsentgelt“, § 266a Strafgesetzbuch).
  • Sozialauswahl - Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur bei korrekter Sozialauswahl durch den Arbeitgeber wirksam. In Kündigungsschutzverfahren wird das Arbeitsgericht bei fehlerhafter oder fehlender Sozialauswahl zugunsten des Arbeitnehmers entscheiden. Die Vorgaben zur Sozialauswahl sind allerdings nicht gerade einfach. Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München, erläutert, worauf es ankommt.
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  • Tarifvertrag - Tarifverträge sind mehr als ein Nachrichtenthema, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich nach langen Verhandlungen endlich einigen. Wenn eine Tarifvereinbarung gilt, wirkt sie sich direkt auf das eigene Arbeitsverhältnis und den eigenen Betrieb aus. Tarifliche Ansprüche können deutlich über den Arbeitsvertrag oder das vom Gesetz Geforderte hinausgehen. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spielen Tarifverträge eine wichtige Rolle. Sie gelten nicht nur bei Tarifbindung, sondern können auch allgemeingültig sein und damit gesamte Branchen erfassen. Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München, erläutert die Bedeutung von Tarifverträgen in der Praxis.
  • Teilzeitbeschäftigung - Teilzeitbeschäftigung kann schnell zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Arbeitnehmer wollen beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit oder zurück möglichst viel Flexibilität. Arbeitgeber legen Wert auf planbare Rahmenbedingungen und eine effiziente Nutzung der Arbeitskraft.
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  • Überstunden - Fragen zu Überstunden, Mehrstunden und Mehrarbeit bekommt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht häufig gestellt. Müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten? Haben sie in jedem Fall Anspruch auf Überstundenvergütung? Was ist mit Überstundenzuschlägen? Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat fragen, bevor er Überstunden ansetzt?
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  • Urlaubsanspruch - Jeder Beschäftigte in Deutschland hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Meist sehen Arbeitsverträge oder Tarifverträge sogar deutlich mehr Urlaubstage vor als das Bundesurlaubsgesetz. Streit gibt es häufig darüber, wie viel Urlaub beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten bzw. ausbezahlt werden muss. Fabian Symann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München, gibt Antworten auf Fragen zum Urlaubsanspruch.
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  • Verdachtskündigung - Eine Verdachtskündigung ist aus Sicht des Arbeitgebers ein mögliches Mittel, um das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer rechtswirksam zu beenden. Im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung oder einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, zeichnet sich die Verdachtskündigung durch das Fehlen konkreter Beweise für das vorgeworfene Fehlverhalten aus.
  • Vergütung - Wie viel Lohn oder Gehalt muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlen? Auf welche Gehaltsbestandteile in welcher Höhe hat der Mitarbeiter Anspruch? Fabian Symann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus München, kennt die Rechtslage zur Vergütung.
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  • Weisungsrecht/Direktionsrecht - Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Es wird auch Direktionsrecht genannt und besteht darin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeitern grundsätzlich Anweisungen dazu erteilen kann, wie diese ihre Arbeitsleistung erbringen sollen. Allerdings ist das Weisungsrecht keineswegs grenzenlos.
  • Wettbewerbsverbot - Solange das Arbeitsverhältnis andauert, dürfen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag dehnt das Wettbewerbsverbot auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus. Allerdings gibt es dafür klare Grenzen. Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Symann erläutert die Rechtslage zu Wettbewerbsverboten.
  • Wunschkündigung - Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat eine Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers (sog. Wunschkündigung)? Der Fall: Ein Arbeitnehmer will aus dem Betrieb seines Arbeitgebers ausscheiden. Nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst hat dieser jedoch für einen Zeitraum von insgesamt zwölf Wochen keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I, sog. Sperrzeit.

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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Erbrecht Fabian Symann aus München.

Fabian Symann

Fachanwalt für Arbeitsrecht