Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, haben Sie gewiss Fragen zur Testamentsgestaltung, wenn Sie vor der Aufgabe stehen, Ihren Nachlass zu ordnen. Schließlich hat kaum jemand Erfahrung damit, seinen letzten Willen abzufassen. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung und beantworten typische Fragen von Mandanten.
Wie erstelle ich ein Testament?
Erbrechtler sprechen davon, dass ein Testament „errichtet“ wird. So wie Bauherren vor der Planung zunächst eine Vorstellung von dem Haus benötigen, das ihnen vorschwebt, beginnt auch die Errichtung eines Testaments mit einer Bestandsaufnahme. Zunächst müssen die Eckpunkte Ihrer Erbregelung abgesteckt werden, wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten.
Dafür benötigen Sie einen allgemeinen Überblick über Ihre Vermögenswerte. Außerdem benötigt wird eine Liste der Menschen oder auch Institutionen, die Sie bedenken wollen, und von den Personen, die einen Pflichtteil beanspruchen (gesetzliche Erben) könnten. Frühere Testamente, Erbverträge und Schenkungen sollten ebenfalls bekannt sein.
Am Anfang der Gestaltung steht die Frage, welche Personen besonders im Zentrum Ihrer Erbregelung stehen sollen und welche nicht. Wer soll mehr als die anderen bekommen, wer möglichst wenig? Vielleicht gibt es bestimmte Vermögenswerte, die Sie als sogenanntes Vermächtnis bestimmten Personen direkt zukommen lassen wollen. Oder soll alles gleich aufgeteilt werden?
Wenn Sie als späterer Erblasser wissen, was Sie zu vererben haben und wer begünstigt werden soll, ist der erste Schritt bereits getan. Konkrete Rechtsfragen etwa zur konkreten Formulierung, zu Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen, Erbquoten, Erbfolgen und anderem mehr kommen zeitlich später. Bei der Umsetzung Ihrer Entscheidungen in ein hieb- und stichfestes Testament wird Rechtsanwalt Symann Sie Schritt für Schritt begleiten.
Testamentsberatung in Augsburg. Weil alle relevanten Möglichkeiten bedacht werden sollten
Ein wichtiger Aspekt, wenn Sie sich ein Testament erstellen lassen möchten, besteht in der Überlegung, ob spätere Entwicklungen die angedachte Erbregelung untergraben können. Mit Gedankenspielen kann man prüfen, ob der letzte Willen sich in verschiedenen Zukunftsszenarien bewährt.
Testament: Anwalt oder Notar? Ein Testament Anwalt kann besser beraten. Dank langjähriger Erfahrung kann Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann dabei die entscheidenden Fragen stellen: Was, wenn der Ehepartner oder die Kinder vor dem Erblasser sterben? Wurde bedacht, dass weitere Kinder geboren oder Ehen geschieden werden können? Vielleicht treten neue Ehe- oder Lebenspartner in die Familie. Soll es ein gemeinschaftliches Testament geben? Soll ein eingetragener Lebenspartner berücksichtigt werden?
Wenn die Tochter in einigen Jahren ins Ausland zieht, was wird dann aus dem Haus, das sie erben soll, um es im Familienbesitz zu halten? Vielleicht fehlen ihr dann auch die Mittel für den Unterhalt, die Steuern und die anderen Kosten, die mit Immobilienbesitz verbunden sind. Wurde an all das gedacht?
Wenn es also um die Beratung Testament Anwalt Augsburg oder Notar geht, kann ein Fachanwalt Sie umfassender beraten.
Es geht auch darum, mögliche Konflikte vorauszudenken. Ist es denkbar, dass die Kinder sich zerstreiten, wenn sie als Erbengemeinschaft gemeinsam über die Verwertung des ererbten Vermögens entscheiden müssen?
Vielleicht kann man der einen Tochter ihren Anteil durch eine Teilungsanordnung hinterlassen, wenn ihr Mann als besonders uneinsichtig bekannt ist und über seinen Einfluss auf die Ehefrau die Erbengemeinschaft in Konflikte stürzen könnte.
Und wer könnte sich ausgeschlossen oder benachteiligt fühlen, wie hoch sind die Chancen, dass es zur Anfechtung des Testaments nach dem Tod des Erblassers kommt? Ein unbeteiligter Dritter, der sich auf Ihre Wünsche und Absichten fokussiert kann helfen, solche Probleme vorauszusehen und durch geeignete testamentarische Bestimmungen zu umgehen.
Typische Fehlerquellen beim Thema Testament
Die Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht zeigt: Am häufigsten scheitern Erbregelungen, wenn Menschen ein Testament selbst schreiben ohne Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars. Formelle Mängel oder die Nichtbeachtung erbrechtlicher Vorschriften im verfassten Testament verhindern oft, dass solche Testamente umgesetzt werden. Deshalb: Testament prüfen lassen durch einen spezialisierten Testament Anwalt.
Entweder ist die Verfügung von Todes wegen aufgrund formaler Fehler insgesamt unwirksam, oder einzelne Bestimmungen widersprechen der Rechtslage und sind damit nichtig. Erbrechtliche Fehler liefern eine Angriffsfläche für die spätere Anfechtung des Testaments. So ist ein Testament ohne notarielle Beurkundung unwirksam, wenn man kein handschriftliches Testament erstellt und unterschreibt, sondern am Computer schreibt und ausdruckt. Ein eigenhändiges Testament muss viele Vorgaben erfüllen und zum Beispiel handschriftlich verfasst sein.
Wenn Ort und Datum fehlen oder nachträgliche Änderungen nicht zusätzlich durch eine Unterschrift bestätigt werden, führt das schnell zu Unklarheiten. Diese können genügen, um Enterbte zur Erhebung einer Erbenfeststellungsklage zum zuständigen Nachlassgericht zu „motivieren“.
Dazu kommen inhaltliche Mängel: Erben werden nicht eindeutig genug bezeichnet, Pflichtteilsberechtigte nicht berücksichtigt, frühere Verfügungen etwa aus einem Ehevertrag übersehen.
In Testamenten, die ohne rechtskundige Hilfe erstellt werden, werden häufig Auflagen oder Bedingungen mit einem Erbe oder Vermächtnis verknüpft, die sich später als sittenwidrig herausstellen, weil sie zu tief in die Lebensgestaltung der Erben eingreifen.
Ein Beispiel wäre die Auflage an den Sohn, der das Vermögen erbt, sich dafür von seiner Frau scheiden zu lassen oder einen bestimmten Beruf zu ergreifen.
Ein weiterer, häufiger Fehler in Testamenten ist subtilerer Art. Viele Erblasser überfrachten die Regelungen mit eigenen Wunschvorstellungen. Wer das Familienvermögen unbedingt im gemeinsamen Eigentum der gemeinsamen Kinder sehen will, neigt dazu, die Bruchlinien und Konfliktpotenziale einer solchen Erbregelung zu unterschätzen.
Wenn das Haus zunächst der Ehefrau und danach der Tochter gehören soll, kann ein späterer Streit zwischen beiden genügen, um die Sache entgleisen zu lassen. Rechtsanwalt Symann hat viele Mandanten zur Weitergabe ihres Vermögens beraten.
Dazu gehört für ihn auch, auf praktische Umsetzungsprobleme hinzuweisen. Ebenso bietet er Hilfestellung beim Hinterlegen des Testaments beim Notar. Dabei bleibt die Entscheidung über die testamentarischen Verfügungen selbstverständlich stets Sache des Erblassers.