Das Vermögen wurde gemäß einem Testament gemäß den Wünschen des Verstorbenen geregelt – er hat alles getan, um sicherzustellen, dass es keine Streitigkeiten unter den Erben gibt und das Erbe wie geplant aufgeteilt wird. Doch nach dem Erbfall entstehen Konflikte zwischen den Erben, das Testament wird möglicherweise angefochten und die Testierfähigkeit in Frage gestellt. Am Ende wird das Erbe nach einem langen Rechtsstreit anders verteilt als geplant. Das Problem liegt darin, dass der Erblasser trotz einer detaillierten Nachlassplanung keinen Einfluss darauf hat, dass die Erben nach seinem Tod seinem Willen entsprechen.
Testamentvollstreckung in Augsburg durch Fachanwalt Fabian Symann
Als Testamentsvollstrecker (DVEV) realisiere ich die Vorstellungen des Erblassers
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Um zu vermeiden, dass Ihre Erben in diese Situation geraten, können Sie die Testamentsvollstreckung einsetzen. Dafür müssen Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag eine neutrale Vertrauensperson benennen, die die Umsetzung Ihrer letzten Wünsche übernimmt:
Sie ernennen diese Person zum Testamentsvollstrecker. Dieser regelt den Nachlass gemäß Ihren Anweisungen, erfüllt Vermächtnisse und Auflagen und verwaltet den Nachlass, bis er aufgeteilt und die Erbschaftssteuer beglichen ist. Dadurch schützt der Erblasser sein Erbe über den Tod hinaus vor einer Aufteilung, insbesondere bei Immobilien, einer Sammlung oder einem Unternehmen.
Zudem kann das Vermögen des Erblassers mit der Testamentsvollstreckung vor dem Zugriff von Gläubigern gesichert werden. Dank der objektiven und transparenten Rolle des Testamentsvollstreckers werden die letztwilligen Verfügungen schneller umgesetzt, was Streitigkeiten und Diskussionen unter den Erben verringert. Die Wünsche des Erblassers werden konsequent durchgesetzt, auch gegen den Widerstand der Erben.
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Weitere Informationen zur Testamentvollstreckung
Als Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV) (Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) setze ich den letzten Willen des Erblassers effektiv um. Ich sorge dafür, dass die letztwilligen Verfügungen so vollzogen werden, wie dieser es sich gewünscht hat. Die Erben sind damit entlastet – ohne Vollstreckung des Testaments wäre es ihre Aufgabe, das Erbe auseinanderzusetzen.
Wann ist eine Testamentvollstreckung besonders sinnvoll?
- Der Erblasser will sicherstellen, dass sein letzter Wille und seine Vorstellungen tatsächlich umgesetzt Selbst eine harmonische Familie kann sich im Erbfall wegen Kleinigkeiten streiten – die Testamentvollstreckung wirkt dem entgegen.
- Der Alleinerbe ist noch minderjährig oder geschäftlich unerfahren. Er soll erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Nachlass zugreifen können – zum Beispiel nach Abschluss des Studiums, oder ab einem bestimmten Lebensalter. So kann der Erblasser verhindern, dass das Erbe für einen „verschwenderischen Lebensstil“ ausgegeben wird.
- Es droht ein erbitterter Streit zwischen mehreren Erben. Eine Vollstreckung kann dies verhindern. So wird das Vermögen geschützt, denn ein Rechtsstreit um das Erbe kann erhebliche Kosten verursachen.
- Gläubiger, das Sozialamt oder ehemalige Lebenspartner des Erblassers wollen nach dem Erbfall auf das Erbe zugreifen. Eine Testamentsvollstreckung kann dies verhindern.
Was sind die Aufgaben eines Testamentvollstreckers?
Die Aufgaben eines Testamentvollstreckers beginnen unmittelbar nach dem Erbfall. Nach der Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags erklärt er die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Anschließend sichtet der Vollstrecker des Testaments den gesamten Nachlass und nimmt ihn in Besitz.
Was bedeutet Testamentsvollstreckung?
Dies muss zügig geschehen, um den Nachlass zu sichern und zu erhalten. Der Vollstrecker des Testaments erstellt auf dieser Basis ein umfassendes Nachlassverzeichnis. Zu den Hauptaufgaben gehört außerdem, dass er die Verbindlichkeiten des Nachlasses begleicht.
Ferner setzt der Testamentvollstrecker die Auflagen aus der letztwilligen Verfügung um und erfüllt die Vermächtnisse, bzw. überwacht, dass dies ordnungsgemäß geschieht. Falls eine Erbengemeinschaft besteht, verteilt er den Nachlass, so wie es der Erblasser in seinem letzten Willen verfügt hat.
Für diese Aufgaben tritt ein Vollstrecker des Testaments gegenüber Banken, Gläubigern und anderen Stellen auf und handelt für den Nachlass rechtlich wirksam. Die Legitimation dazu geschieht durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Auf der einen Seite hat der Testamentsvollstrecker umfangreiche Rechte, auf der anderen muss er bestimmte Pflichten erfüllen.
Er wirkt als eine Art Treuhänder. So hat er ein gewisses Ermessen, ist aber dazu verpflichtet, bei seinen Aufgaben immer die Anordnungen des Erblassers zu beachten. Er muss die Erben informieren, auf Verlangen Auskunft erteilen und Rechenschaft ablegen. Bei schuldhafter Verletzung bestimmter gesetzlicher Mindestpflichten haftet der Vollstrecker auf Schadensersatz.
Es gibt verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung; sie unterscheiden sich danach, welche Befugnisse und welche Dauer diese Aufgabe haben soll. Von der reinen Verwaltung des Nachlasses über dessen Abwicklung bis zur Dauertestamentsvollstreckung sind je nach Bedarf unterschiedliche Konstellationen möglich. Das Amt des Vollstrecker des Testaments endet grundsätzlich, wenn seine Aufgaben erfüllt sind.
Worin unterscheidet sich ein Testamentvollstrecker von einem Nachlassverwalter?
- Ein Testamentvollstrecker wird tätig, weil der Erblasser dies vor seinem Tod verfügt hat. Er sorgt dafür, dass die Anordnungen im Testament oder Erbvertrag erfüllt
- Einen Nachlassverwalter bestellt das Nachlassgericht nach dem Tod des Erblassers auf Antrag eines Erben oder eines Gläubigers des Erblassers. Er verwaltet den Nachlass, vor allem, wenn dieser unübersichtlich oder überschuldet ist.