Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht aus München
Mit einer Erbschaft erleben viele Menschen große Veränderungen: Der Abschied von einem nahestehenden Menschen ist zu bewältigen. Sogar das eigene Vermögen des Erben kann gefährdet sein – viele Mandanten müssen über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft entscheiden. Dazu kommt oft eine weitere Belastung: Der Familienfrieden gerät in Gefahr, wenn es Streit unter Erben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten gibt. Bei einer Erbengemeinschaft steht die Auseinandersetzung des Erbes unter den Miterben an. In der Regel tauchen Fragen darüber auf, wie der Nachlass zu verteilen ist. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern immer auch um Gefühle. Konflikte innerhalb der Familie, die schon lange existieren, kommen an die Oberfläche. Klare Regelungen und Unterstützung durch einen Fachanwalt für Erbrecht helfen in dieser Situation, den Frieden zu bewahren oder wiederherzustellen. Ich biete Ihnen dazu meine anwaltliche Beratung als Fachanwalt für Erbrecht an:
Vor einem Erbfall berate ich in meiner Kanzlei für Erbrecht künftige Erblasser, wie sie den Übergang ihres Vermögens am besten planen können. Ich erkläre Ihnen, welche Möglichkeiten Sie im Erbrecht haben, um Ihren Nachlass in Ihrem Sinne zu gestalten und wie Sie Freiräume am besten nutzen. Vorsorgemöglichkeiten haben Sie auch bei Fragen Ihrer eigenen Gesundheit und Selbstbestimmung. Ich informiere Sie über Ihre Möglichkeiten bei einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.
Nach dem Erbfall berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht darin, wie Sie Ihre Rechte bestmöglich sichern. Bei der Erbauseinandersetzung vertrete ich Sie, und gebe zu Fragen des Pflichtteilsrechts und zur Haftung des Erben Auskunft.
Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und habe mich im Erbrecht spezialisiert. Auf der Basis meiner langjährigen Prozesserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen können Mandanten in meiner Kanzlei eine effektive Vertretung erwarten, die sich in der Praxis bewährt hat.
Erben: Unterstützung vom Rechtsanwalt
Sie sind Erbe geworden? Selbst wenn der Tod des Erblassers und damit der Erbfall nicht überraschend kommt, gibt es für Sie vieles zu klären. Was umfasst eigentlich der Nachlass? Hatte der Erblasser Schulden? Gibt es ein Testament? Brauchen Sie einen Erbschein – und wo bekommen Sie diesen? Und wer trägt die Kosten der Beerdigung? Vielleicht stehen Sie auch vor der Frage, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Manche Erben sehen sich zudem unvorbereitet mit Konflikten konfrontiert: Häufig entsteht nach dem Tod des Erblassers Streit unter den Miterben. Oder der Erbe steht Gläubigern des Erblassers gegenüber, die ihre offenen Forderungen geltend machen. Pflichtteilsberechtigte melden möglicherweise beim Erben ihre Ansprüche auf einen Teil des Nachlasses an.
Viele Hinterbliebene möchten das Testament sicherheitshalber von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies gilt erst recht, wenn diese enterbt worden sind, und einen Pflichtteil beanspruchen, oder das Testament anfechten Zu vielen Fragen, die sich Ihnen als Erbe jetzt stellen, gibt das Erbrecht Fristen vor. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
So bald wie möglich benötigen Sie einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten – ich berate Sie und gebe Ihnen umfassend Auskunft. Bei Bedarf vermittele ich zwischen Miterben und unterstütze bei der Auseinandersetzung des Nachlasses. Kontaktieren Sie mich auch, wenn Sie ein Vermächtnis sichern möchten, oder Fragen zum Erbrecht bei Adoption haben. Zum Erben gehört auch das Thema Erbschaftssteuer. Ich informiere Sie über Freibeträge und die zu erwartende Besteuerung. Als Fachanwalt für Erbrecht begleite ich Sie in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten – umfassend und praxisgerecht, so dass Sie Ihr Recht bekommen.
Vererben: Ihr Vermächtnis in sicheren Händen
Sie möchten sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema Vererben beschäftigen? Viele Menschen meiden die damit verbundenen Fragen. Dabei gibt es gute Gründe, diese frühzeitig anzugehen: Eine gut gestaltete letztwillige Verfügung kann Erbstreit verhindern. Zudem können Sie mit jedem Punkt, den Sie vorab regeln, das Erbrecht nach Ihren Vorstellungen verwirklichen, und dafür sorgen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird.
Falls Sie ein Testament erstellen möchten, berate ich Sie über die Voraussetzungen, damit es im Erbfall wirksam ist. Ebenso gibt es beim Erbvertrag rechtliche Anforderungen zu beachten. Neben der Stellung als Erbe stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung, nahestehenden Personen Geld oder Vermögenswerte zukommen zu lassen. Auch der Übergang von Vermögen zu einem gemeinnützigen Zweck folgt besonderen Regeln. Vielleicht möchten Sie jemanden versorgt wissen, und fragen sich, wie Sie dies sicherstellen können – wenn es etwa um die Nutzung einer Immobilie geht. Fragen hinsichtlich der Erbschaftssteuer lassen sich teilweise vorab regeln. Es kann für Sie vorteilhaft sein, einen Teil des Erbes schon zu einem früheren Zeitpunkt zu übertragen, beispielsweise im Rahmen einer Schenkung. Die Vorsorge für den Ernstfall berührt auch die Sorge für Sie selbst, falls Sie in eine gesundheitliche Situation geraten, die Ihre Entscheidungsfreiheit einschränkt. Falls es Ihnen wichtig ist, dass Sie selbst bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheitsfall ergriffen werden, berate ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht zur Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, zu gestalten, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie das nicht selbst tun können. Die Erfahrung zeigt: Nutzen Sie die Gelegenheit, und entscheiden Sie selbst, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Testamentsvollstreckung
Sie haben Ihren Nachlass bereits geregelt. Doch auch das beste Testament oder der beste Erbvertrag kann nicht verhindern, dass sein Erbstreit entsteht. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille tatsächlich durchgeführt wird – über Ihr Ableben hinaus, genau so, wie Sie es möchten?
Die Testamentsvollstreckung ist das richtige Mittel, wenn Sie sich mehr Einfluss auf die Abwicklung des Nachlasses wünschen. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass dies gerecht, konsequent und zügig geschieht. Der Familienfriede wird erhalten und die Erben sind entlastet. So wird Ihr Wille durchgesetzt, wenn Sie selbst nicht mehr dafür sorgen können. Besonders bei minderjährigen oder überschuldeten Erben kann die Testamentsvollstreckung angezeigt sein. Auch wenn es Ihnen darauf ankommt, dass bestimmte Nachkommen gut versorgt sind, ist es sinnvoll, eine neutrale Person damit zu beauftragen, das Testament zu vollstrecken. Wenn Sie mit Streit innerhalb der Erbengemeinschaft rechnen, oder wenn der Nachlass aus einer Vielzahl von Vermögenswerten besteht, ist eine Testamentsvollstreckung ebenfalls ratsam.
Der Erblasser kann eine Testamentsvollstreckung im Testament oder im Erbvertrag anordnen und zugleich eine Person bestimmen, die diese Aufgabe wahrnimmt. Grundsätzlich kann dies jeder sein; juristische und steuerliche Kenntnisse sind dabei von Vorteil. Häufig nehmen im Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte diese Funktion wahr. Es gibt verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung, die sich in Umfang und Dauer unterscheiden. Zu den typischen Aufgaben gehören die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, der Einzug fälliger Forderungen und die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Meine Fähigkeiten als Testamentsvollstrecker wurden zertifiziert durch die DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Zudem bin ich Fachanwalt für Erbrecht und im Erbrecht spezialisiert.