Sie sind Erbe geworden? Eine Rechtsberatung Erbrecht kann hilfreich sein
Neben der Trauer um den Verstorbenen denken manche Hinterbliebene jetzt an einen Vermögenszuwachs. Das ist möglich – aber nicht nur das positive Vermögen des Erblassers geht auf Sie als Erben über: Sie erben auch seine gesamten Schulden, sofern vorhanden.
Daher sollte ein Erbe zuerst genau prüfen, ob und in welcher Höhe der Nachlass Verbindlichkeiten enthält. Diese können auch in laufenden Kosten bestehen – für die Miete einer Wohnung oder den Unterhalt eines Hauses. Für diese haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen – unabhängig von der Höhe der Erbschaft.
Die Haftung des Erben kann dieser auf verschiedene Arten einschränken: Durch einen Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz, oder indem er die Dürftigkeitseinrede erhebt.
Neben der Aufgabe, den Nachlass auf Überschuldung zu prüfen, und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen, kommen auf einen Erben weitere Herausforderungen zu.
Oft melden sich „enttäuschte Erben“, also Verwandte des Erblassers. Sie sind selbst nicht bedacht worden, und greifen die Stellung des Erben an, verlangen einen Pflichtteil. Oder Miterben sind der Auffassung, nicht angemessen berücksichtigt zu sein.
Ein Verfahren zur Testamentsanfechtung oder zur Erbenfeststellung kann die Folge sein, oder die Beteiligten streiten sich im Verfahren über den Erbschein. Außenstehende können gegen den Erben Ansprüche auf Herausgabe von Vermögenswerten erheben. Außerdem steht ein Erbe, der den Nachlass abwickelt, vor praktischen Fragen, zum Beispiel bezüglich der Beisetzung.
Damit Sie als Erbe Ihre Interessen durchsetzen können, gilt es, Fristen zu beachten und die rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig zu kennen. Mein Rat: Warten Sie nicht zu lange damit, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich gerne an Ihrer Seite!
Die Erbengemeinschaft. Rechtsberatung zur Testament Erbfolge
Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese Miterben sind Eigentümer jedes einzelnen Gegenstandes des Nachlasses, in der Höhe ihres Anteils, der Erbquote. Diese legt der Erblasser im Testament fest; bei der gesetzlichen Erbfolge richten sich die Quoten nach dem Grad der Verwandtschaft.
So können etwa drei Kinder zu je einem Drittel Eigentum an einem Haus erwerben. Beim Tod eines Ehegatten setzt sich die Erbengemeinschaft oft aus dem hinterbliebenen Ehepartner und den Kindern zusammen.
Die Miterben können nicht allein über Nachlassgegenstände verfügen, also etwas verkaufen oder sich selbst zuteilen – dies ist nur gemeinschaftlich möglich. Darin liegt der Kern vieler Konflikte unter den Erben: Manchmal haben sie sich jahrelang nicht gesehen oder begegnen sich jetzt zum ersten Mal. Jeder verfolgt seine eigenen Interessen.
Die Folge: Es gibt Streit darüber, wie der Nachlass am besten zu verwalten ist. Dabei ist jeder Erbe gesetzlich verpflichtet, bei der Verwaltung mitzuwirken. Das Gesetz verlangt, dass die Erben entweder mehrheitlich oder einstimmig entscheiden – je nachdem, wie schwerwiegend die Maßnahme in Bezug auf den Nachlass ist. Spätestens jetzt sollte eine Beratung zur Erbschaft in Anspruch genommen werden.
Bei einer Immobilie wird diese Unterscheidung bei Maßnahmen zum Unterhalt (mehrheitlich) oder zum Verkauf (einstimmig) deutlich. Können sich die Miterben nicht einigen, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung.
Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, verwaltet ausschließlich dieser den Nachlass, nicht die Miterben.
Die Erbauseinandersetzung dient dazu, das Erbe unter den Miterben aufzuteilen. Dabei treffen die Erben Vereinbarungen über die einzelnen Vermögenswerte. Auch der Kauf eines Erbteils von einem Miterben ist möglich. Die Erbengemeinschaft endet, wenn der Nachlass verteilt ist.
Der Pflichtteil. Rechtsberatung Erbrecht für Ihre Erbschaft
Sie sind kein Erbe geworden, aber möchten prüfen lassen, ob Ihnen nicht ein Pflichtteil zusteht? Falls Sie zu den Personen gehören, die nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden, haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil – als Eltern, Ehegatte oder als Abkömmling.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Durch diese Regelung sollen nahe Angehörige davor geschützt werden, leer auszugehen. Nur in Ausnahmefällen kann der Erblasser Pflichtteilsberechtigte ganz vom Erbe ausschließen.
Falls Sie pflichtteilsberechtigt sind, unterstütze ich Sie als Erben Anwalt dabei, dass Sie Ihr Recht bekommen. Sie erhalten Ihren Teil am Erbe nicht automatisch, sondern müssen ihn aktiv einfordern. Häufig versuchen die Erben, Vermögensteile, die zum Nachlass gehören, zu verschleiern, oder diesen kleinzurechnen. Den Pflichtteil einfordern ohne Anwalt gelingt jedoch nicht.
Daher müssen Pflichtteilsberechtigte den Nachlass genau ermitteln. Dazu gehört, zu wissen, ob der Erblasser Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen hat, die Ihren Pflichtteil jetzt mindern. Informieren Sie sich rechtzeitig, und schützen Sie sich so vor Nachteilen.
Rechtsberatung für Ihr Erbe durch den Fachanwalt für Erbrecht
Wenn Sie selbst Erbe geworden sind, stehen Sie vielleicht Pflichtteilsberechtigten gegenüber, die von Ihnen einen Anteil des Nachlasses verlangen. Dann sollten Sie genau wissen, wie weit diese Ansprüche gehen. Nicht jeder, der behauptet, zum begünstigten Personenkreis zu gehören, tut dies auch.
Wie reagieren Sie, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Auskunft über den Nachlass verlangt? Zudem verlangt der letzte Wille des Erblassers – er hat die angeblichen Pflichtteilsberechtigten nicht als Erben eingesetzt – nach Durchsetzung. Deren Ansprüche, die sich auch auf Handlungen in der Zeit vor dem Erbfall erstrecken können, muss man vorhersehen und abwehren.
Als erfahrener Anwalt für Erbrecht München kenne ich aus meiner anwaltlichen Tätigkeit beide Perspektiven und setze diese Erfahrung für Sie ein.