Praxishandbuch Erbrecht
Glossar zum Erbrecht
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- Anordnungen im Testament: Das sollten Erblasser wissen - Wer ein Testament aufsetzt, kann seinen letzten Willen durch Anordnungen und Auflagen sehr präzise ausdrücken. Testamentarische Anordnungen legen zum Beispiel fest, wer erbt, wer enterbt wird, wer als Ersatzerbe bestimmt, wie mit der Erbschaft umzugehen ist, wer über die Einhaltung der testamentarischen Verfügungen wachen soll und wie bei Konflikten unter den Erben zu verfahren ist. Fabian Symann, Rechtsanwalt für Erbrecht aus München, erläutert die wichtigsten Anordnungen für die Nachlassregelung.
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- Ehegattentestament - Ein gemeinschaftliches Testament ermöglicht Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eine aufeinander abgestimmte, gemeinsame Nachlassregelung. So kann ein Ehegattentestament dem überlebenden Ehepartner die gewohnten Lebensumstände sichern und gleichzeitig gewährleisten, dass das Familienvermögen später an die Kinder geht. Die gemeinsame Erbregelung als Ehepaar muss allerdings genau durchdacht und auf den individuellen Fall abgestimmt sein, wie Fabian Symann, Rechtsanwalt für Erbrecht aus München, in diesem Beitrag erläutert.
- Erbvertrag - Mit einem Erbvertrag können Erblasser die Weitergabe ihres Vermögens genauso regeln wie mit einem Testament. Allerdings sind beide Seiten, Erblasser und Erben, in diesem Fall vertraglich an die Vereinbarung gebunden. In einem Erbvertrag lassen sich Erbansprüche verbindlich festlegen und an Gegenleistungen knüpfen. Fabian Symann, Rechtsanwalt für Erbrecht aus München, erläutert die erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile eines Erbvertrags.
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- Testament - Grundsätzliches - Ohne eigene Erbregelung legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest, welche Angehörigen wie viel erben. Diese gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Erblasser kein rechtsgültiges Testament und keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. Wer die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge nicht einfach übernehmen will, kann seinen letzten Willen in Form eines Testaments niederlegen.
- Testament für ein behindertes Kind: Informationen zum Behindertentestament - Wer sein Vermögen so vererben will, dass es wirklich der Tochter oder dem Sohn mit Behinderung zugutekommt, muss ein Behindertentestament erstellen. Andernfalls profitieren die sozialen Träger. Das lässt sich durch besondere Erbeinsetzungen und Anordnungen im Testament oder Erbvertrag verhindern. Worauf es bei der letztwilligen Verfügung für Behinderte ankommt, erläutert Fabian Symann, Rechtsanwalt für Erbrecht aus München.
- Testament für ein Paar ohne Trauschein - Ein Paar ohne Trauschein kann zwar kein „gemeinschaftliches Testament“ verfassen. Eine aufeinander abgestimmte Nachlassregelung ist aber auch für nicht verheiratete Paare möglich. Ein Erbvertrag bietet die Möglichkeit, den letzten Willen gemeinsam zu regeln und den überlebenden Partner wirksam abzusichern. Wenn Kinder da sind, kann der letzte Wille auch für diese sorgen. Rechtsanwalt Fabian Symann von der Münchner Erbrechtskanzlei Symann Law gibt Hinweise zur Nachlassregelung für unverheiratete Paare.
- Testament für eine Patchwork-Familie - Patchwork-Familien sind im Erbrecht nicht vorgesehen. Das macht die Gestaltung eines Testaments für Menschen mit Patchwork-Familie zu einer erbrechtlichen Herausforderung. Trotzdem: ob verheiratet oder unverheiratet, auch für Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen lässt sich eine individuelle, rechtssichere Nachlassregelung finden. Der Münchner Rechtsanwalt für Erbrecht Fabian Symann weiß, worauf es beim „Patchwork-Testament“ ankommt.
- Testament für einen Erben mit Schulden - Die Eltern wollen ihren Sohn oder die Tochter im Testament bedenken, aber die sind verschuldet und es droht die Pfändung des geerbten Vermögens? Für solche Fälle gibt es kein Patentrezept. Individuelle Lösungen im Erbrecht machen es aber in vielen Fällen möglich, dass der Erbe trotz Schulden von einer Erbschaft profitiert, ohne dass die Gläubiger Zugriff auf den Nachlass erhalten. Rechtsanwalt Fabian Symann von der Münchner Erbrechtskanzlei Symann Law erläutert, wie ein Testament oder der Erbvertrag Vollstreckungsschutz erreichen.
- Testament mit Auslandsbezug - Ein deutscher Erblasser, der im Ausland wohnt, ein Erblasser mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland, Erben in anderen Ländern und/oder ausländisches Vermögen, das vererbt werden soll: solche Besonderheiten erfordern erbrechtliche Kompetenz und Umsicht, damit die letztwilligen Verfügungen später Bestand haben. Fabian Symann, Rechtsanwalt für Erbrecht aus München, gibt Tipps zum Testament mit Auslandsbezug.
- Testamentsauslegung: Die Auslegung unklarer Bestimmungen im Testament - Wenn Testamente unwirksame oder unklare Regelungen enthalten, muss der Wille des Erblassers durch Testamentsauslegung gefunden werden. Für die Auslegung von Testamenten gelten feste erbrechtliche Grundsätze. Wird der Wille des Erblassers trotzdem nicht klar, helfen gesetzliche Auslegungsregeln weiter. Die Erbrechtskanzlei Symann aus München erklärt in diesem Beitrag, wie das Testament in Zweifelsfragen ausgelegt wird.