Testament erstellen: Rechtsberatung vom Anwalt Testament

Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei beraten!
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name

Testament erstellen: Rechtsberatung vom Anwalt Testament

Vom Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann

Testament erstellen (lassen) mit anwaltlicher Beratung

Bei der Erstellung eines Testaments erbrechtliche Vorschriften beachten

Eine anwaltliche Beratung bietet immense Vorteile

Lassen Sie sich für Ihr Testament von einem Fachanwalt für Erbrecht (Anwalt Testament) beraten, der die erbrechtlichen Vorschriften genau kennt, sich Zeit nimmt und Ihnen zuhört. Rechtsanwalt Fabian Symann begleitet und unterstützt Sie beim Testament erstellen mit Einfühlungsvermögen und erbrechtlichem Sachverstand. Ebenfalls lässt er Ihren letzten Willen amtlich verwahren.

Damit Ihre Festlegungen später einmal exakt umgesetzt werden, muss das Testament zwei Voraussetzungen erfüllen. Es muss Ihre Wünsche und Entscheidungen präzise erfassen, und gleichzeitig in allen Details dem Erbrecht entsprechen. Das Erbrecht bietet viele Spielräume, die man ausnutzen kann.

Es gewährleistet Testierfreiheit: solange die Gesetze eingehalten werden, sind Sie bei der Gestaltung des Testaments frei. Allerdings ist das Vorausblicken wichtig. Es gilt, unterschiedliche Szenarien zu durchdenken, möglichen Konflikten vorzugreifen und die steuerlichen Auswirkungen zu analysieren.

Testament erstellen (lassen) mit anwaltlicher Beratung

Kann ein Rechtsanwalt ein Testament erstellen?

Nein. Das Testament müssen Sie selbst aufsetzen. Aber eine anwaltliche Beratung (Rechtsberatung Testament) durch einen Anwalt für Erbrecht hat immense Vorteile. Denn:

Es gibt kaum etwas Persönlicheres als die Formulierung des letzten Willens. Mit einem rechtsgültigen Testament als letztwillige Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach dem Tod wirklich in die Hände kommt, die Sie dafür bestimmen. Rechtsanwalt Symann dient Ihnen dabei als sachkundiger, neutraler und nur an Ihren Interessen orientierter Berater.

Nutzen Sie sein Wissen, damit Ihr Testament die Dinge eindeutig und in Ihrem Sinne regelt. Für die Kanzlei Symann aus München ist Beratung zum Erbrecht und insbesondere zu Testamenten seit Jahren ein Schwerpunkt.

Sie möchten ein Testament erstellen? Jetzt eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name

Ein Testament erstellen: Antworten auf typische Fragen

Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, haben Sie gewiss Fragen zur Testamentsgestaltung, wenn Sie vor der Aufgabe stehen, Ihren Nachlass zu ordnen. Schließlich hat kaum jemand Erfahrung damit, seinen letzten Willen abzufassen. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung und beantworten typische Fragen von Mandanten.

Wie erstelle ich ein Testament?

Erbrechtler sprechen davon, dass ein Testament „errichtet“ wird. So wie Bauherren vor der Planung zunächst eine Vorstellung von dem Haus benötigen, das ihnen vorschwebt, beginnt auch die Errichtung eines Testaments mit einer Bestandsaufnahme. Zunächst müssen die Eckpunkte Ihrer Erbregelung abgesteckt werden, wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten.

Dafür benötigen Sie einen allgemeinen Überblick über Ihre Vermögenswerte. Außerdem benötigt wird eine Liste der Menschen oder auch Institutionen, die Sie bedenken wollen, und von den Personen, die einen Pflichtteil beanspruchen (gesetzliche Erben) könnten. Frühere Testamente, Erbverträge und Schenkungen sollten ebenfalls bekannt sein.

Am Anfang der Gestaltung steht die Frage, welche Personen besonders im Zentrum Ihrer Erbregelung stehen sollen und welche nicht. Wer soll mehr als die anderen bekommen, wer möglichst wenig? Vielleicht gibt es bestimmte Vermögenswerte, die Sie als sogenanntes Vermächtnis bestimmten Personen direkt zukommen lassen wollen. Oder soll alles gleich aufgeteilt werden?

Wenn Sie als späterer Erblasser wissen, was Sie zu vererben haben und wer begünstigt werden soll, ist der erste Schritt bereits getan. Konkrete Rechtsfragen etwa zur konkreten Formulierung, zu Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen, Erbquoten, Erbfolgen und anderem mehr kommen zeitlich später. Bei der Umsetzung Ihrer Entscheidungen in ein hieb- und stichfestes Testament wird Rechtsanwalt Symann Sie Schritt für Schritt begleiten.

Ein Testament erstellen. Es sollten alle relevanten Möglichkeiten bedacht werden

Ein wichtiger Aspekt, wenn Sie sich ein Testament erstellen lassen möchten, besteht in der Überlegung, ob spätere Entwicklungen die angedachte Erbregelung untergraben können. Mit Gedankenspielen kann man prüfen, ob der letzte Willen sich in verschiedenen Zukunftsszenarien bewährt.

Testament: Anwalt oder Notar? Ein Testament Anwalt kann besser beraten. Dank langjähriger Erfahrung kann Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann dabei die entscheidenden Fragen stellen: Was, wenn der Ehepartner oder die Kinder vor dem Erblasser sterben? Wurde bedacht, dass weitere Kinder geboren oder Ehen geschieden werden können? Vielleicht treten neue Ehe- oder Lebenspartner in die Familie. Soll es ein gemeinschaftliches Testament geben? Soll ein eingetragener Lebenspartner berücksichtigt werden?

Wenn die Tochter in einigen Jahren ins Ausland zieht, was wird dann aus dem Haus, das sie erben soll, um es im Familienbesitz zu halten? Vielleicht fehlen ihr dann auch die Mittel für den Unterhalt, die Steuern und die anderen Kosten, die mit Immobilienbesitz verbunden sind. Wurde an all das gedacht?

Wenn es also um die Beratung Testament Anwalt oder Notar geht, kann ein Fachanwalt Sie umfassender beraten.

Es geht auch darum, mögliche Konflikte vorauszudenken. Ist es denkbar, dass die Kinder sich zerstreiten, wenn sie als Erbengemeinschaft gemeinsam über die Verwertung des ererbten Vermögens entscheiden müssen?

Vielleicht kann man der einen Tochter ihren Anteil durch eine Teilungsanordnung hinterlassen, wenn ihr Mann als besonders uneinsichtig bekannt ist und über seinen Einfluss auf die Ehefrau die Erbengemeinschaft in Konflikte stürzen könnte.

Und wer könnte sich ausgeschlossen oder benachteiligt fühlen, wie hoch sind die Chancen, dass es zur Anfechtung des Testaments nach dem Tod des Erblassers kommt? Ein unbeteiligter Dritter, der sich auf Ihre Wünsche und Absichten fokussiert kann helfen, solche Probleme vorauszusehen und durch geeignete testamentarische Bestimmungen zu umgehen.

Typische Fehlerquellen beim Testament erstellen

Die Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht zeigt: Am häufigsten scheitern Erbregelungen, wenn Menschen ein Testament selbst schreiben ohne Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars. Formelle Mängel oder die Nichtbeachtung erbrechtlicher Vorschriften verhindern oft, dass solche Testamente umgesetzt werden. Deshalb: Testament prüfen Anwalt.

Entweder ist die Verfügung von Todes wegen aufgrund formaler Fehler insgesamt unwirksam, oder einzelne Bestimmungen widersprechen der Rechtslage und sind damit nichtig. Erbrechtliche Fehler liefern eine Angriffsfläche für die spätere Anfechtung des Testaments. So ist ein Testament ohne notarielle Beurkundung unwirksam, wenn man kein handschriftliches Testament erstellt und unterschreibt, sondern am Computer schreibt und ausdruckt. Ein eigenhändiges Testament muss viele Vorgaben erfüllen.

Wenn Datum und Ortsangabe fehlen oder nachträgliche Änderungen nicht zusätzlich durch eine Unterschrift bestätigt werden, führt das schnell zu Unklarheiten. Diese können genügen, um Enterbte zur Erhebung einer Erbenfeststellungsklage zum zuständigen Nachlassgericht zu „motivieren“.

Dazu kommen inhaltliche Mängel: Erben werden nicht eindeutig genug bezeichnet, Pflichtteilsberechtigte nicht berücksichtigt, frühere Verfügungen etwa aus einem Ehevertrag übersehen.

In Testamenten, die ohne rechtskundige Hilfe erstellt werden, werden häufig Auflagen oder Bedingungen mit einem Erbe oder Vermächtnis verknüpft, die sich später als sittenwidrig herausstellen, weil sie zu tief in die Lebensgestaltung der Erben eingreifen.

Ein Beispiel wäre die Auflage an den Sohn, der das Vermögen erbt, sich dafür von seiner Frau scheiden zu lassen oder einen bestimmten Beruf zu ergreifen.

Ein weiterer, häufiger Fehler in Testamenten ist subtilerer Art. Viele Erblasser überfrachten die Regelungen mit eigenen Wunschvorstellungen. Wer das Familienvermögen unbedingt im gemeinsamen Eigentum der Kinder sehen will, neigt dazu, die Bruchlinien und Konfliktpotenziale einer solchen Erbregelung zu unterschätzen.

Wenn das Haus zunächst der Ehefrau und danach der Tochter gehören soll, kann ein späterer Streit zwischen beiden genügen, um die Sache entgleisen zu lassen. Rechtsanwalt Symann hat viele Mandanten zur Weitergabe ihres Vermögens beraten.

Dazu gehört für ihn auch, auf praktische Umsetzungsprobleme hinzuweisen. Ebenso bietet er Hilfestellung beim Hinterlegen des Testaments beim Notar. Dabei bleibt die Entscheidung über die testamentarischen Verfügungen selbstverständlich stets Sache des Erblassers.

Ein Testament erstellen kann unerwartete Konflikte hervorrufen

Wenn das erstellte Testament ohne anwaltliche Beratung verfasst wurde, können unerwartete Konflikte auftreten. Die möglichen Folgen von unvorteilhaften Regelungen des Erbes lassen sich am besten an Beispielen zeigen. Keines dieser Beispiele ist ausgefallen oder ungewöhnlich – solche Probleme ergeben sich regelmäßig, wenn die Erbregelung ohne fachkundige Beratung ausgearbeitet wurde.

Problem 1: unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge

Ein Erblasser hinterlässt ein größeres Aktienvermögen und drei Immobilien: ein Haus, ein Ferienhaus und eine Eigentumswohnung. Mögliche Erben sind sein Sohn, seine Tochter und vier Enkel, zwei davon Kinder des Sohnes, zwei weitere Kinder einer verstorbenen weiteren Tochter. Alle sechs Personen sollen erben. Weil der Erblasser auf die gesetzliche Erbfolge vertraut, verzichtet er darauf, ein Testament anzufertigen.

Ein Anwalt Testament berücksichtigt diese Folgen

Allerdings gehen die Kinder des Sohnes nach dem Tod ihres Großvaters leer aus, da ihr Vater noch lebt. Und: Wenn sich unter den verbliebenen Erben niemand findet, der die Immobilien übernimmt und die Miterben auszahlt, müssen die Immobilien verkauft werden oder dauerhaft im Eigentum der Erbengemeinschaft bleiben und vermietet werden, damit alle einen gleichen Anteil bekommen.

Die Gefahr ist groß, dass es dabei zum Streit kommt oder Erbvermögen unter Wert verkauft wird. Mit einem Testament kann durch Teilungsanordnungen und/oder Vermächtnisse erreicht werden, dass die Tochter das Haus, der Sohn das Ferienhaus und die Eigentumswohnung und alle vier Enkel einen Teil der Aktien erhalten. Natürlich müssen dabei die Pflichtteilsberechtigungen bedacht werden.

Problem 2: Das Berliner Testament im Fall der Wiederverheiratung

Ein Ehepaar setzt ein klassisches Berliner Testament auf und sich gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des zweiten Ehepartners soll der gemeinsame Sohn Alleinerbe (Schlusserbe) sein. Kurz darauf stirbt der Mann. Seine Frau heiratet wenige Jahre darauf erneut, und bekommt zwei weitere Kinder.

Mit dem zweiten Ehemann kann sie allerdings zunächst keine gemeinsame Erbregelung treffen, da sie an das mit dem ersten Ehegatten errichtete Berliner Testament gebunden ist. Sie kann ihn und die beiden Kinder aus zweiter Ehe auch nicht als Erben einsetzen.

Dafür gibt es einen Ausweg: Die Anfechtung des gemeinsamen Ehegattentestaments aus erster Ehe. Dies führt jedoch dazu, dass der Erbfall nach dem Tod des ersten Mannes neu abgewickelt werden muss.

Nun gilt dafür die gesetzliche Erbfolge. Deshalb erbt der Sohn aus erster Ehe drei Viertel des Nachlasses seines Vaters, seine Mutter nur ein Viertel. Und: Wenn im Berliner Testament die Anfechtung ausgeschlossen wurde, ist dieser Weg versperrt.

Problem 3: Vermächtnis, das die Erben in Schulden stürzt

Der Erblasser wurde lange Zeit von einer Bekannten gepflegt. Deshalb hat er im Testament festgelegt, dass er ihr einen Betrag von 50.000 Euro vermacht. Ansonsten geht das Erbe – ein Sparkonto, Wertpapiere auf einem Depotkonto und eine Eigentumswohnung – an seine Tochter als Alleinerbin.

Als der Erbfall nach längerer Krankheit mit hohen Behandlungskosten eintritt, ist das Vermögen größtenteils aufgebraucht. Die Tochter kann der Pflegerin ihr Vermächtnis nicht auszahlen. Sie muss die Eigentumswohnung, in die sie einziehen wollte, unter Wert verkaufen, um den Anspruch der Vermächtnisnehmerin zu erfüllen.

Problem 4: Teilungsanordnung führt zur Hypothek

Eine Erblasserin vererbt ihren beiden Kindern zwei Immobilien. Durch eine Teilungsanordnung weist sie dem Sohn das Haus, der Tochter die Eigentumswohnung zu. Da der Wert des Hauses höher liegt als der Wert der Wohnung, muss der Sohn seiner Schwester einen Wertausgleich zahlen, den er nicht aufbringen kann. So steht er vor der Wahl, das Haus zu verkaufen oder eine Hypothek aufzunehmen.

Aus der Erfahrung eines Fachanwalts für Erbrecht gesprochen …

Die Rechtsanwaltskanzlei Symann betreut seit vielen Jahren Menschen, die die Weitergabe Ihres Nachlasses durch ein verfasstes Testament regeln wollen. Außerdem vertritt sie Mandanten, die durch Erbschaftskonflikte in Rechtsstreitigkeiten geraten. Ebenso sind wir als Testamentsvollstrecker (DVEV) für unsere Mandanten tätig.

Die Erfahrung zeigt: Ein Testament erstellen und der spätere Rechtsstreit um das Erbe hängen sehr oft miteinander zusammen. Ein Großteil der Fälle, in denen eine Erbschaft vor Gericht endet, hätte sich vermeiden lassen, wenn der Erblasser besser beraten gewesen wäre.

Das Ziel von Rechtsanwalt Symann, Fachanwalt für Erbrecht, bei der erbrechtlichen Beratung ist es, eine solche Entwicklung zu verhindern. Rechtsberatung zur Testamentserstellung ist so gesehen auch Friedenssicherung: Das Ziel ist es, späteren Streitigkeiten von vornherein möglichst wenig Raum zu geben.

Wichtige Fragen klar beantwortet. Unser FAQ zum Thema

Sie brauchen Hilfe zum Thema Erben oder Vererben? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Fabian Symann

Fachanwalt für Erbrecht
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name