Der Nachlass ist durch ein Testament nach den Wünschen des Erblassers geregelt – er hat rechtzeitig alles dafür getan, dass die Erben sich nicht streiten und das Erbe wie vorgesehen aufteilen. Der Erbfall tritt ein – und was geschieht? Unstimmigkeiten unter den Erben entstehen, vielleicht wird das Testament angefochten, die Testierfähigkeit in Frage gestellt. Am Ende eines langen Rechtsstreits wird das Erbe anders verteilt als geplant. Das Problem besteht darin, dass ein Erblasser trotz detaillierter Nachlassplanung keinen Einfluss darauf hat, dass die Erben nach seinem Tod seinem Willen entsprechen.
Testamentvollstreckung in München durch Fachanwalt Fabian Symann
Als Testamentsvollstrecker (DVEV) realisiere ich die Vorstellungen des Erblassers
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Diese Situation können Sie für Ihre Erben vermeiden, indem Sie die Testamentsvollstreckung anordnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Ihrem Testament oder in Ihrem Erbvertrag eine neutrale Person Ihres Vertrauens dazu bestimmen, die Vollstreckung der letztwilligen Verfügung zu vollziehen: Sie ernennen diese Person zu Ihrem Testamentvollstrecker. Dieser wickelt den Nachlass nach Ihren Vorgaben ab, er erfüllt Vermächtnisse und Auflagen. Er verwaltet den Nachlass, bis dieser auseinandergesetzt und die Erbschaftssteuerschuld beglichen ist.
Auf diese Weise schützt der Erblasser über seinen Tod hinaus das Erbe vor Zersplitterung. Das kann besonders bei Immobilien, einer Sammlung oder einem Unternehmen wichtig sein. Außerdem kann der Erblasser sein Vermögen mit der Testamentsvollstreckung vor dem Zugriff von Gläubigern bewahren. Die letztwilligen Verfügungen werden zügiger umgesetzt, und es bleibt weniger Raum für Diskussionen und Streit unter den Erben – dies ermöglicht die objektive und transparente Position des Testamentsvolltreckers.
Die einzelnen Vorstellungen des Erblassers werden so tatsächlich realisiert, notfalls auch gegen den Widerstand der Erben.
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Weitere Informationen zur Testamentvollstreckung
Als Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV) (Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) setze ich den letzten Willen des Erblassers effektiv um. Ich sorge dafür, dass die letztwilligen Verfügungen so vollzogen werden, wie dieser es sich gewünscht hat. Die Erben sind damit entlastet – ohne Vollstreckung des Testaments wäre es ihre Aufgabe, das Erbe auseinanderzusetzen.