Testamentvollstrecker in München

Testamentsvollstrecker (DVEV) | Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann

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Testamentvollstrecker in München

Testamentsvollstrecker (DVEV) | Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann

Testamentvollstreckung in München durch Fachanwalt Fabian Symann

Als Testamentsvollstrecker (DVEV) realisiere ich die Vorstellungen des Erblassers

Der Nachlass ist durch ein Testament nach den Wünschen des Erblassers geregelt – er hat rechtzeitig alles dafür getan, dass die Erben sich nicht streiten und das Erbe wie vorgesehen aufteilen. Der Erbfall tritt ein – und was geschieht? Unstimmigkeiten unter den Erben entstehen, vielleicht wird das Testament angefochten, die Testierfähigkeit in Frage gestellt. Am Ende eines langen Rechtsstreits wird das Erbe anders verteilt als geplant. Das Problem besteht darin, dass ein Erblasser trotz detaillierter Nachlassplanung keinen Einfluss darauf hat, dass die Erben nach seinem Tod seinem Willen entsprechen.

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Diese Situation können Sie für Ihre Erben vermeiden, indem Sie die Testamentsvollstreckung anordnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Ihrem Testament oder in Ihrem Erbvertrag eine neutrale Person Ihres Vertrauens dazu bestimmen, die Vollstreckung der letztwilligen Verfügung zu vollziehen: Sie ernennen diese Person zu Ihrem Testamentvollstrecker. Dieser wickelt den Nachlass nach Ihren Vorgaben ab, er erfüllt Vermächtnisse und Auflagen. Er verwaltet den Nachlass, bis dieser auseinandergesetzt und die Erbschaftssteuerschuld beglichen ist.

Auf diese Weise schützt der Erblasser über seinen Tod hinaus das Erbe vor Zersplitterung. Das kann besonders bei Immobilien, einer Sammlung oder einem Unternehmen wichtig sein.  Außerdem kann der Erblasser sein Vermögen mit der Testamentsvollstreckung vor dem Zugriff von Gläubigern bewahren. Die letztwilligen Verfügungen werden zügiger umgesetzt, und es bleibt weniger Raum für Diskussionen und Streit unter den Erben – dies ermöglicht die objektive und transparente Position des Testamentsvolltreckers.

Die einzelnen Vorstellungen des Erblassers werden so tatsächlich realisiert, notfalls auch gegen den Widerstand der Erben.

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Weitere Informationen zur Testamentvollstreckung

Als Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV) (Deutsche Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) setze ich den letzten Willen des Erblassers effektiv um. Ich sorge dafür, dass die letztwilligen Verfügungen so vollzogen werden, wie dieser es sich gewünscht hat. Die Erben sind damit entlastet – ohne Vollstreckung des Testaments wäre es ihre Aufgabe, das Erbe auseinanderzusetzen.

Wann ist eine Testamentvollstreckung besonders sinnvoll?

  • Der Erblasser will sicherstellen, dass sein letzter Wille und seine Vorstellungen tatsächlich umgesetzt Selbst eine harmonische Familie kann sich im Erbfall wegen Kleinigkeiten streiten – die Testamentvollstreckung wirkt dem entgegen.
  • Der Alleinerbe ist noch minderjährig oder geschäftlich unerfahren. Er soll erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Nachlass zugreifen können – zum Beispiel nach Abschluss des Studiums, oder ab einem bestimmten Lebensalter. So kann der Erblasser verhindern, dass das Erbe für einen „verschwenderischen Lebensstil“ ausgegeben wird.
  • Es droht ein erbitterter Streit zwischen mehreren Erben. Eine Vollstreckung kann dies verhindern. So wird das Vermögen geschützt, denn ein Rechtsstreit um das Erbe kann erhebliche Kosten verursachen.
  • Gläubiger, das Sozialamt oder ehemalige Lebenspartner des Erblassers wollen nach dem Erbfall auf das Erbe zugreifen. Eine Testamentsvollstreckung kann dies verhindern.

Wann ist eine Testamentvollstreckung besonders sinnvoll?

  • Der Erblasser will sicherstellen, dass sein letzter Wille und seine Vorstellungen tatsächlich umgesetzt Selbst eine harmonische Familie kann sich im Erbfall wegen Kleinigkeiten streiten – die Testamentvollstreckung wirkt dem entgegen.
  • Der Alleinerbe ist noch minderjährig oder geschäftlich unerfahren. Er soll erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Nachlass zugreifen können – zum Beispiel nach Abschluss des Studiums, oder ab einem bestimmten Lebensalter. So kann der Erblasser verhindern, dass das Erbe für einen „verschwenderischen Lebensstil“ ausgegeben wird.
  • Es droht ein erbitterter Streit zwischen mehreren Erben. Eine Vollstreckung kann dies verhindern. So wird das Vermögen geschützt, denn ein Rechtsstreit um das Erbe kann erhebliche Kosten verursachen.
  • Gläubiger, das Sozialamt oder ehemalige Lebenspartner des Erblassers wollen nach dem Erbfall auf das Erbe zugreifen. Eine Testamentsvollstreckung kann dies verhindern.

Was sind die Aufgaben eines Testamentvollstreckers?

Die Aufgaben eines Testamentvollstreckers beginnen unmittelbar nach dem Erbfall. Nach der Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags erklärt er die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Anschließend sichtet der Vollstrecker des Testaments den gesamten Nachlass und nimmt ihn in Besitz.

Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

Dies muss zügig geschehen, um den Nachlass zu sichern und zu erhalten. Der Vollstrecker des Testaments erstellt auf dieser Basis ein umfassendes Nachlassverzeichnis. Zu den Hauptaufgaben gehört außerdem, dass er die Verbindlichkeiten des Nachlasses begleicht.

Ferner setzt der Testamentvollstrecker die Auflagen aus der letztwilligen Verfügung um und erfüllt die Vermächtnisse, bzw. überwacht, dass dies ordnungsgemäß geschieht. Falls eine Erbengemeinschaft besteht, verteilt er den Nachlass, so wie es der Erblasser in seinem letzten Willen verfügt hat.

Für diese Aufgaben tritt ein Vollstrecker des Testaments gegenüber Banken, Gläubigern und anderen Stellen auf und handelt für den Nachlass rechtlich wirksam. Die Legitimation dazu geschieht durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Auf der einen Seite hat der Testamentsvollstrecker umfangreiche Rechte, auf der anderen muss er bestimmte Pflichten erfüllen.

Er wirkt als eine Art Treuhänder. So hat er ein gewisses Ermessen, ist aber dazu verpflichtet, bei seinen Aufgaben immer die Anordnungen des Erblassers zu beachten. Er muss die Erben informieren, auf Verlangen Auskunft erteilen und Rechenschaft ablegen. Bei schuldhafter Verletzung bestimmter gesetzlicher Mindestpflichten haftet der Vollstrecker auf Schadensersatz.

Es gibt verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung; sie unterscheiden sich danach, welche Befugnisse und welche Dauer diese Aufgabe haben soll. Von der reinen Verwaltung des Nachlasses über dessen Abwicklung bis zur Dauertestamentsvollstreckung sind je nach Bedarf unterschiedliche Konstellationen möglich. Das Amt des Vollstrecker des Testaments endet grundsätzlich, wenn seine Aufgaben erfüllt sind.

Worin unterscheidet sich ein Testamentvollstrecker von einem Nachlassverwalter?

  • Ein Testamentvollstrecker wird tätig, weil der Erblasser dies vor seinem Tod verfügt hat. Er sorgt dafür, dass die Anordnungen im Testament oder Erbvertrag erfüllt
  • Einen Nachlassverwalter bestellt das Nachlassgericht nach dem Tod des Erblassers auf Antrag eines Erben oder eines Gläubigers des Erblassers. Er verwaltet den Nachlass, vor allem, wenn dieser unübersichtlich oder überschuldet ist.

FAQ: Hilfreiche Fragen zur Testamentsvollstreckung beantwortet

Was sind die Aufgaben eines Testamentvollstreckers?

Die Aufgaben eines Testamentvollstreckers beginnen unmittelbar nach dem Erbfall. Nach der Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags erklärt er die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Anschließend sichtet der Vollstrecker des Testaments den gesamten Nachlass und nimmt ihn in Besitz.

Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

Dies muss zügig geschehen, um den Nachlass zu sichern und zu erhalten. Der Vollstrecker des Testaments erstellt auf dieser Basis ein umfassendes Nachlassverzeichnis. Zu den Hauptaufgaben gehört außerdem, dass er die Verbindlichkeiten des Nachlasses begleicht.

Ferner setzt der Testamentvollstrecker die Auflagen aus der letztwilligen Verfügung um und erfüllt die Vermächtnisse, bzw. überwacht, dass dies ordnungsgemäß geschieht. Falls eine Erbengemeinschaft besteht, verteilt er den Nachlass, so wie es der Erblasser in seinem letzten Willen verfügt hat.

Für diese Aufgaben tritt ein Vollstrecker des Testaments gegenüber Banken, Gläubigern und anderen Stellen auf und handelt für den Nachlass rechtlich wirksam. Die Legitimation dazu geschieht durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Auf der einen Seite hat der Testamentsvollstrecker umfangreiche Rechte, auf der anderen muss er bestimmte Pflichten erfüllen.

Er wirkt als eine Art Treuhänder. So hat er ein gewisses Ermessen, ist aber dazu verpflichtet, bei seinen Aufgaben immer die Anordnungen des Erblassers zu beachten. Er muss die Erben informieren, auf Verlangen Auskunft erteilen und Rechenschaft ablegen. Bei schuldhafter Verletzung bestimmter gesetzlicher Mindestpflichten haftet der Vollstrecker auf Schadensersatz.

Es gibt verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung; sie unterscheiden sich danach, welche Befugnisse und welche Dauer diese Aufgabe haben soll. Von der reinen Verwaltung des Nachlasses über dessen Abwicklung bis zur Dauertestamentsvollstreckung sind je nach Bedarf unterschiedliche Konstellationen möglich. Das Amt des Vollstrecker des Testaments endet grundsätzlich, wenn seine Aufgaben erfüllt sind.

Worin unterscheidet sich ein Testamentvollstrecker von einem Nachlassverwalter?

  • Ein Testamentvollstrecker wird tätig, weil der Erblasser dies vor seinem Tod verfügt hat. Er sorgt dafür, dass die Anordnungen im Testament oder Erbvertrag erfüllt
  • Einen Nachlassverwalter bestellt das Nachlassgericht nach dem Tod des Erblassers auf Antrag eines Erben oder eines Gläubigers des Erblassers. Er verwaltet den Nachlass, vor allem, wenn dieser unübersichtlich oder überschuldet ist.

FAQ: Hilfreiche Fragen zur Testamentsvollstreckung beantwortet

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