Nachlass regeln und Vorsorge treffen in München

Beratung in Erbangelegenheiten durch Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann

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Nachlass regeln und Vorsorge treffen in München

Beratung in Erbangelegenheiten durch Fachanwalt für Erbrecht Fabian Symann

Den Nachlass regeln mit individueller Nachfolgeregelung

In Deutschland ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Erblasser seinen Nachlass vor seinem Ableben regelt. Ohne individuelle Nachfolgeregelungen tritt im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei wird das Erbe je nach Verwandtschaftsverhältnis unter den Angehörigen des Verstorbenen aufgeteilt. Dieser Prozess kann jedoch Nachteile für alle Beteiligten mit sich bringen und verläuft selten reibungslos.

Oftmals entstehen innerhalb der Erbengemeinschaft Konflikte, insbesondere wenn Personen sich benachteiligt fühlen oder Immobilien Teil des Nachlasses sind. Zudem erfolgt der Vermögensübergang ohne eine angemessene, rechtlich sichere Nachfolgeregelung vollkommen zufällig und entspricht selten dem mutmaßlichen Willen des Erblassers.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es möchten, sollten Sie frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen und bereits zu Lebzeiten Ihren Nachlass regeln.

Testament erstellen (lassen) mit anwaltlicher Beratung
Den Nachlass regeln mit einer optimalen Nachlassregelung

Die Vorteile einer frühzeitigen Nachlassregelung

Die Zusammenarbeit mit mir als Fachanwalt für Erbrecht bietet Ihnen etliche Vorteile:

  • Wir formulieren sinnvolle und unmissverständliche Verfügungen Ihres letzten Willens
  • Wir definieren bei Bedarf eine Abweichung von der gesetzlichen Nachlassregelung
  • Auf Ihren Wunsch können wir auch eine bestimmte Person (Drittperson) als Erbe einsetzen
  • Sie können definierte Gegenstände an bestimmte Personen vermachen
  • Die Vermeidung von Konflikten in Erbangelegenheiten
  • Den eigenen Nachlass regeln ist zumeist relativ kostengünstig und sehr effizient.
  • Eine optimale Nachlassregelung spart Steuern
  • Eine Übertragung von Vermögenswerten ist bereits zu Lebzeiten möglich
  • Schenkungen zu Lebzeiten sind eine Alternative zur Weitergabe des eigenen Vermögens als Erbschaft oder Vermächtnis

Den Nachlass regeln mit einer optimalen Nachlassregelung

Verlassen Sie sich nicht auf die gesetzliche Nachlassregelung

Den eigenen Nachlass zu regeln, während man noch fit und gesund ist – das schreckt viele Menschen ab. Verständlich, denn es setzt voraus, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, und manchmal schwere Entscheidungen zu treffen. Wer soll das Haus erben? Wie sind die Hinterbliebenen am besten versorgt? Werden sie sich einigen können, oder um das Erbe streiten? Die eigenen Erbangelegenheiten zu regeln kann jedoch nur Vorteile haben.

Je mehr Vermögenswerte zu verteilen sind, einschließlich Immobilien und Unternehmensanteilen, desto komplexer kann die Situation im Erbfall werden. Doch auch wenn Sie ein überschaubares Erbe hinterlassen und nicht mit Streitigkeiten rechnen, können Sie davon profitieren, eine frühzeitige Nachlassregelung zu treffen und sich nicht auf die gesetzliche Nachlassregelung zu verlassen.

Wenn Sie den Übergang Ihres Vermögens gut planen, verschaffen Sie sich selbst Beruhigung und Sicherheit. Sie schützen Ihr Vermögen vor Kosten, die ein Streit unter Erben mit sich bringen kann. Zugleich tragen Sie zum Frieden unter den Hinterbliebenen bei.

Eine Beratung in Erbangelegenheiten ist immer sinnvoll

Dazu haben Sie als künftiger Erblasser verschiedene Möglichkeiten. In einem Testament oder in einem Erbvertrag können Sie die Anordnungen treffen, die Ihnen wichtig sind. Nicht nur die Einsetzung einer Person als Erbe kommt dafür in Betracht. Auch die Konstellation, einen Vorerben und einen Nacherben zu bestimmen, sowie Auflagen oder Vermächtnisse können die Antwort auf die Vorstellungen des Erblassers sein.

Sie können mit einer Schenkung einen Teil Ihres Vermögens schon einige Jahre vor dem Erbfall übertragen. Dies kann sich bei der Erbschaftssteuer zum Vorteil Ihrer Erben auswirken.

Um am besten für den Fall zu sorgen, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, rate ich als Fachanwalt für Erbrecht zu Vorsorgeerklärungen wie einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. Nehmen Sie gern eine kostenlose Erstberatung für eine Hilfe bei Nachlassangelegenheiten in Anspruch.

Weiter unten finden Sie auch eine praktische Nachlass regeln Checkliste für persönliche Dinge vor.

Info: Was regelt das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist verantwortlich für die Identifizierung der Erben und die Ausstellung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen. Es ist jedoch nicht zuständig für die Feststellung des Nachlassinhalts oder die Verteilung des Erbes an die Erben oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen.

Den Nachlass regeln mit fachanwaltlicher Beratung, um eine Anfechtung des Testaments zu vermeiden

Nur etwa ein Viertel der Deutschen verfasst derzeit ein Testament oder legt eine andere Art von Nachfolgeregelung wie einem Erbvertrag fest. Von diesen Verfügungen sind über 90 Prozent fehlerhaft, unklar, widersprüchlich oder ungültig. Dies liegt häufig daran, dass die Verfasser ohne fachlichen Rat handeln.

Jede Nachlassregelung muss bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein. Ein eigenhändiges Testament muss beispielsweise handschriftlich verfasst sein. Es muss also nicht immer ein notarielles Testament sein.

Wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Testamentseröffnung kommt, wird oft versucht, das Testament anzufechten. Aufgrund mangelnden Fachwissens der Erblasser gibt es oft Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung. Es ist daher ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden. Sie können Ihren Nachlass regeln ohne Notar. Ich rate Ihnen jedoch zu einer fachanwaltlichen Beratung, damit eine Anfechtung später keinen Erfolg haben wird.

Wenn ein Testament vor Gericht für nichtig erklärt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, unabhängig von den Wünschen des Verstorbenen.

Sie benötigen Hilfe zum Thema Erben / Vererben? Jetzt kostenlos beraten lassen!

Den Nachlass regeln mit einer Checkliste für Erblasser

Es ist vorteilhaft, wenn Sie Ihr Erbe regeln. Besser früher als später.

  • Lassen Sie mich dazu einen Erbvertrag aufsetzen oder ein Testament erstellen lassen
  • Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf und informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber. Sie können es beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen lassen. Ich berate Sie dazu gern.
  • Notieren Sie schriftlich Ihre Wünsche zur Bestattung.
  • Suchen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen. Dazu zählen beispielsweise Wertpapiere, Bankkonten, Sparbücher, Bausparverträge oder ähnliches.
  • Wichtige Dokumente sollten zusammengetragen und geordnet werden. Beispielsweise Versicherungen, Steuerunterlagen, Kreditverträge und weitere Dokumente.
  • Listen Sie alle Online-Dienstleistungen und Apps auf mit URLs und Zugangsdaten.
  • Haben Sie laufende Abonnements oder Mitgliedschaften in Vereinen? Auch diese Unterlagen zusammentragen und ordnen.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll lediglich eine Anregung bieten.

Erbangelegenheiten regeln: So geht es am geschicktesten

Den Nachlass regeln mit vorweggenommener Erbfolge

Die Frage: Wie kann ich meine Erbangelegenheiten regeln kann durchaus einige Vorteile für die Erben und den Erblasser haben. Das deutsche Erbrecht bietet viele Möglichkeiten.

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge nehmen Sie als späterer Erblasser das Erbrecht eines Erben vorweg und erfüllen es, bevor es zum Erbfall kommt. Meistens geschieht dies durch eine zumindest teilweise unentgeltliche Schenkung an einen oder mehrere potenzielle Erben wie zum Beispiel die gemeinsamen Kinder. Durch dieses Rechtsgeschäft unter Lebenden übertragen Sie Vermögenswerte.

Das hat mehrere Vorteile: Wer einen Teil seines Vermögens schon vor seinem Tod einem anderen zuwendet, kann davon profitieren, indem er sich dafür eine Gegenleistung versprechen lässt. Sie kann zum Beispiel darin bestehen, dass Sie als Zuwendender ein lebenslanges Wohnrecht an einer Immobilie erhalten, die Sie selbst nutzen.

Andere typische Gegenleistungen sind die Zahlung einer Rente oder die Betreuung bzw. die Pflege. Für die späteren gesetzlichen Erben ist eine vorweggenommene Erbfolge meist eine Entlastung.

Um einen Ausgleich zu anderen, nicht bereits vorab bedachten Erben zu schaffen, kann man entsprechende Zahlungsverpflichtungen festlegen.

Da das Vermögen schon zu Lebzeiten übergeht, erleben Sie selbst, wie die nachfolgende Generation darauf reagiert. Einem möglichen Konflikt, der im Erbfall entstehen würde, können Sie noch gegensteuern. Zugleich können Sie sich die Rückabwicklung vorbehalten, für den Fall, dass sich Ihre finanzielle Situation ändert oder Ihre persönlichen Erwartungen enttäuscht werden.

Die vorweggenommene Erbfolge muss im Zusammenhang mit Ihrem Testament oder Ihrem Erbvertrag betrachtet werden, da Sie sich etwa auf Pflichtteilsansprüche auswirken kann. Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne und erstelle mit Ihnen ein Gesamtkonzept.

Schließlich können Sie mit einer vorweggenommenen Erbfolge den Vermögensübergang steuerlich optimieren: Die unterschiedlichen Freibeträge für Hinterbliebene können Sie bei guter Planung für sich und Ihre Nachkommen nutzen, und dadurch erhebliche finanzielle Vorteile haben.

Den Nachlass regeln mit letztwilligen Verfügungen

Sie möchten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, wenn Sie Ihren Nachlass regeln? Dies können Sie mit einer letztwilligen Verfügung tun – so nennt man die Anordnungen des Erblassers für den Erbfall. In einem Testament oder in einem Erbvertrag können Sie eine Person enterben, die sonst Erbe geworden wäre.

Oder Sie können jemandem mehr als den gesetzlichen Erbteil zuwenden, oder Bedingungen an das Erbe knüpfen. Mit einer solchen Verfügung können Sie auch eine außenstehende Person bedenken.

Für Paare, die in einer nichtehelichen Beziehung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist ein Testament oder ein Erbvertrag besonders wichtig: Der Partner oder die Partnerin läuft sonst Gefahr, leer auszugehen, da sie nach dem Gesetz nichts erbt.

Weitere Möglichkeiten, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu gestalten, sind Auflagen oder Vermächtnisse in Ihren letztwilligen Verfügungen, oder ein Erbverzicht.

Ein Testament ist im Gegensatz zu einem Erbvertrag eine einseitige letztwillige Verfügung.  Es ist jederzeit widerrufbar. Für einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament, auch Ehegattentestament genannt, gelten besondere Regeln für nachträgliche Änderungen.

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Darin können sich Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner gegenseitig absichern.

Erblasser, die für Menschen mit Behinderung vorsorgen möchten, können dies in einem Behindertentestament tun.

Für die verschiedenen letztwilligen Verfügungen gibt es Formvorschriften. Sie müssen außerdem so eindeutig formuliert sein, dass im Erbfall der Wille des Erblassers klar ersichtlich ist.

Indem Sie für Ihre letztwillige Verfügung die Testamentsvollstreckung anordnen, sichern Sie sich ab: Ihr letzter Wille wird tatsächlich durchgesetzt, auch gegen „enttäuschte Erben“, die sich eventuell widersetzen.

Erbangelegenheiten regeln mit Vorsorgeerklärungen

Bis zum letzten Tag selbstbestimmt leben – sicher wünschen Sie sich das. Doch durch einen Unfall oder eine Krankheit kann man von einem Tag auf den anderen geschäftsunfähig werden, und nicht mehr in der Lage sein, wirksam Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Den Gedanken an eine solche Situation schieben viele Menschen weit weg. Aber: Sie haben in diesem Fall keinen Einfluss mehr darauf, was an medizinischen Maßnahmen zur Heilung oder Schmerzerleichterung mit Ihnen geschieht.

Auch um Ihre finanziellen Angelegenheiten muss sich im Ernstfall jemand kümmern – in Ihrem Sinne. Schließlich kann der Fall eintreten, dass eine Betreuung für Sie angeordnet werden muss.

Diese Situationen sollten Sie überdenken, solange Sie gesund sind. Legen Sie Ihre Wünsche in Vorsorgeerklärungen fest. Sie erhalten so Ihre Selbstbestimmung bis zum letzten Augenblick.

Folgende Vorsorgeerklärungen können Sie verfassen:

  • Die Patientenverfügung: Damit regeln Sie, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen, und welche nicht. Eine solche Erklärung sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung verfasst sein, damit die Ärzte und das Pflegepersonal im Ernstfall daran gebunden sind.
  • Die Vorsorgevollmacht: Darin halten Sie fest, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmert. Dies kann auch vorübergehend wichtig sein, wenn Sie durch eine längere Krankheit nicht selbst dazu in der Lage sind.
  • Die Betreuungsverfügung: Sie regelt, wen Sie sich als Ihren Betreuer wünschen, falls eine Betreuung angeordnet werden muss. Diese Bestellung nimmt das Betreuungsgericht vor. Indem Sie eine Person Ihres Vertrauens dafür aussuchen, wissen Sie Ihre Angelegenheiten in guten Händen. Das Gericht ist an eine Weisung dieser Art gebunden, wenn sie nicht dem Wohl des Betreuten entgegensteht.

Sie brauchen Hilfe zum Thema Erbangelegenheiten regeln? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Fabian Symann

Fachanwalt für Erbrecht
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