Damit die letztwilligen Verfügungen des Erblasser effektiv umgesetzt werden kann und das Wohl der Erben sowie auch der Schutz des Nachlasses sichergestellt wird, ist in manchen Fällen der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Vorteile der Testamentsvollstreckung in München sind:
- Ein Anwalt für Testamentsvollstreckung kann die Zersplitterung des Nachlasses durch die Erben verhindern.
- Minderjährige Erben können geschützt werden.
- Einzelne Miterben (Ehefrau, Kind u.a.) können privilegiert werden.
- Die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses ist leichter umsetzbar, insbesondere bei (zerstrittenen) Erbengemeinschaften („Abwicklung aus einer Hand“).
- Die Umsetzung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Auflagen ist abgesichert.
- Der Nachlass ist vor einer Zwangsvollstreckung geschützt, da Gläubiger der Erben nicht einfach auf die Nachlassgegenstände zugreifen können.
- Bei entsprechender Anordnung kann der Testamentsvollstrecker den Vermächtnisnehmer und den Vermächtnisanteil bestimmen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Bestimmung des Erben, die nur durch den Erblasser selbst erfolgen kann.
- Sofern der Testamentsvollstrecker zugleich Rechtsanwalt ist, bringt dieser aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit besondere Sachkunde und Erfahrung mit ein. Dies ist besonders wichtig, wenn sich die Testamentsvollstreckung z.B. auf einen Unternehmensanteil erstrecken soll.
- Ein Testament vollstrecken kann die Nachfolge in Unternehmen sichern.
- Durch eine angeordnete Testamentsvollstreckung kann im Rahmen des sog. Behindertentestaments der Sozialhilferegress vermieden werden.