Arbeitgeber

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Als Arbeitgeber wird derjenige bezeichnet, der (mindestens) einen Arbeitnehmer beschäftigt und von diesen Arbeitsleistungen auf Grundlage eines Arbeitsvertrages fordern kann.

Daher sind die Begriffe „Arbeitgeber“ und „Unternehmer“ zu trennen, da nicht jeder Unternehmer (mindestens) einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Andererseits kann auch ein Arbeitnehmer seinerseits Arbeitgeber sein, etwa wenn der Arbeitnehmer eine Haushaltshilfe beschäftigt.

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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Erbrecht Fabian Symann aus München.

Fabian Symann

Fachanwalt Arbeitsrecht und Erbrecht

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