Welche verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?
Zugeschnitten auf Ihren individuellen Rechtsstreit biete ich Ihnen verschiedene faire Abrechnungsmöglichkeiten. Zudem kläre ich nicht nur im persönlichen Erstgespräch, sondern gerne auch erneut später umfassend über die zu erwartenden Kosten auf. Damit kann ich zu jeder Zeit Transparenz und Planbarkeit der Kosten gewährleisten.
Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Dabei richtet sich die Höhe der Kosten nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert sowie der tatsächlich entstandenen Gebührentatbestände.
Abrechnung nach einer Vergütungsvereinbarung
Bei einer Vergütungsvereinbarung richten sich die Kosten nach dem individuell vereinbarten Stundensatz sowie der geleisteten Arbeitsstunde durch den Rechtsanwalt. In diesem Falle erhalten Sie von mir eine detaillierte Zeiterfassung samt genauer Dokumentation der Arbeitsschritte, sodass Sie die Abrechnung konkret nachvollziehen können.
All inclusive-Service für Rechtsschutzversicherte
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, nehme ich Ihnen gerne die gesamte Arbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab: Ich kläre, ob Ihr konkreter Rechtsschutzfall versichert ist, hole die Deckungszusage ein, führe die weitere Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und rechne gegenüber der Rechtsschutzversicherung ab.
Soziale Verantwortung: Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Rechtsstreit selbst zu finanzieren, beantrage ich gerne für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe zahlt der Staat einen Teil oder sogar die gesamten Kosten Ihres Verfahrens. Zudem müssen Sie nur unter gewissen Voraussetzungen die vom Staat verauslagten Kosten in Raten zurückzahlen.