Mein Name ist Fabian Symann – ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV) in München, und habe mich auf den Gebieten Arbeitsrecht und Erbrecht spezialisiert. In meiner Kanzlei berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Erbrecht stehe ich sowohl zukünftigen Erblassern als auch Erben zur Seite. Dies mache ich aus Überzeugung. So sind mir in beiden Rechtsgebieten die Sichtweisen und Interessen beider Seiten vertraut. Für jedes einzelne Mandat, auch für Ihren Fall, bedeutet das: Ich versetze mich immer auch in die Perspektive der Gegenseite und stelle mich auf deren Vorgehensweise ein. Davon profitieren Sie als mein Mandant, mit Ihrem persönlichen Anliegen.
Arbeitsrecht und Erbrecht haben etwas Wichtiges gemeinsam: Es geht immer um Menschen und ihre individuellen Schicksale. Es geht um Geld und um Perspektiven, oft sind gewichtige Lebensentscheidungen davon berührt. Neben den rechtlichen Fakten spielen Emotionen und Erwartungen eine große Rolle. Als Ihr Rechtsanwalt höre ich Ihnen genau zu. Ich kläre Sie offen und ehrlich darüber auf, wie in Ihrer rechtlichen Situation Ihre Erfolgschancen aussehen und welche Risiken bestehen. Transparenz bei den Kosten meines Tätigwerdens ist für mich selbstverständlich. Im Arbeitsrecht und im Erbrecht bewegen wir uns in komplexer rechtlicher Materie – ich erläutere Ihnen gerne die juristischen Zusammenhänge.
Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickele ich eine praxisgerechte Strategie, die genau auf ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für den Einzelnen. So erziele ich das bestmögliche Ergebnis für die individuellen Ziele.
Gerne berate und begleite ich auch Sie in Ihren Rechtsfragen mit meiner langjährigen Erfahrung: Engagiert, persönlich, und aus einer Hand.