Rechtsanwalt Fabian Symann, LL.M., ist Geschäftsführer der SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker (DVEV). Er hat sich auf den Gebieten Arbeitsrecht und Erbrecht spezialisiert. Die SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Erbrecht steht sie sowohl zukünftigen Erblassern als auch Erben zur Seite. Dies geschieht aus Überzeugung.
So sind uns in beiden Rechtsgebieten die Sichtweisen und Interessen beider Seiten vertraut. Für jedes einzelne Mandat, auch für Ihren Fall, bedeutet das: Wir versetzen uns immer auch in die Perspektive der Gegenseite und stellen uns auf deren Vorgehensweise ein. Davon profitieren Sie als Mandantin oder Mandant mit Ihrem persönlichen Anliegen.
Arbeitsrecht und Erbrecht haben etwas Wichtiges gemeinsam: Es geht immer um Menschen und ihre individuellen Schicksale. Es geht um Geld und um Perspektiven, oft sind gewichtige Lebensentscheidungen davon berührt. Neben den rechtlichen Fakten spielen Emotionen und Erwartungen eine große Rolle. Als Ihre Kanzlei hört Ihnen die SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH genau zu.
Wir klären Sie offen und ehrlich darüber auf, wie in Ihrer rechtlichen Situation Ihre Erfolgschancen aussehen und welche Risiken bestehen. Transparenz bei den Kosten unserer Tätigkeit ist für uns selbstverständlich. Im Arbeitsrecht und im Erbrecht bewegen wir uns in komplexer rechtlicher Materie – wir erläutern Ihnen gerne die juristischen Zusammenhänge.
Gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten entwickeln wir eine praxisgerechte Strategie, die genau auf ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für den Einzelnen. So erzielen wir das bestmögliche Ergebnis für die individuellen Ziele.
Gerne beraten und begleiten wir auch Sie in Ihren Rechtsfragen mit meiner langjährigen Erfahrung: Engagiert, persönlich, und aus einer Hand.




