Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Vielleicht sind Sie schockiert, oder wütend, und sorgen sich um Ihren Arbeitsplatz. Das ist in dieser Situation verständlich. Gerade jetzt sollten Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen. Wussten Sie, dass viele Kündigungen unwirksam sind? Der Gesetzgeber und die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung.
Sicher haben Sie schon daran gedacht, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Aussicht auf eine kostenpflichtige Erstberatung hält viele Arbeitnehmer in München zu diesem Zeitpunkt davon ab, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Soforthilfe bei einer Kündigung erhalten Sie von mir: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung sofort im Rahmen einer Ersteinschätzung. Dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihre Rechte wahrzunehmen.
Ich rate, jede Kündigung unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Informieren Sie sich so bald wie möglich, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, über Ihre Handlungsmöglichkeiten als Arbeitnehmer – rufen Sie mich an, um sofort Hilfe zu bekommen.
Warum ist zügiges Handeln geboten? Es gibt eine kurze gesetzliche Frist, binnen derer man eine Kündigung erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage angreifen kann. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen. In der Folge gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Sie behalten Ihren Arbeitsplatz. Oder ich handele eine Abfindung für Sie aus.
Auch wenn Sie sich nicht für eine Klage entscheiden, ist es wichtig, nach einer Kündigung schnell zu handeln, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ob Sie eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine Änderungskündigung bekommen haben: Ich habe viele Arbeitnehmer erfolgreich außergerichtlich oder im Kündigungsschutzverfahren vertreten. Diese Erfahrung setze ich für Sie ein.