Probezeit und Kündigungsregelungen
Auch die Probezeit sollte bewusst gestaltet werden.
Sie ermöglicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer, frühzeitig zu prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Dauer einer vereinbarten Probezeit inzwischen zudem im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen.
Darüber hinaus sollten Kündigungsfristen eindeutig geregelt sein.
Je nach Position kann es sinnvoll sein, bei Führungskräften oder besonders schwer ersetzbaren Mitarbeitern längere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass eine längere Bindung nicht nur den Arbeitnehmer, sondern regelmäßig auch den Arbeitgeber betrifft.
Aus unserer anwaltlichen Sicht sollte deshalb nicht automatisch für jede Arbeitnehmergruppe dasselbe Vertragsmuster verwendet werden.
Ausschlussfristen können wirtschaftlich relevant sein
Ausschlussfristen sollen verhindern, dass arbeitsrechtliche Ansprüche noch lange nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Für Arbeitgeber können solche Regelungen wirtschaftlich sinnvoll sein, weil sie schneller Rechtssicherheit schaffen.
Allerdings unterliegen Ausschlussklauseln strengen rechtlichen Anforderungen. Eine veraltete oder zu weit gefasste Klausel kann insgesamt oder teilweise unwirksam sein.
Gerade bei älteren Vertragsmustern sollte deshalb geprüft werden, ob bestehende Ausschlussfristen noch der aktuellen Rechtslage entsprechen.
Nebenbeschäftigung, Vertraulichkeit und Wettbewerbsinteressen
Abhängig von Tätigkeit und Branche können weitere Schutzregelungen sinnvoll sein.
Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen zu Nebentätigkeiten, vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen oder dem Umgang mit Unternehmensunterlagen.
Auch hier gilt jedoch: Eine möglichst weit gefasste Klausel ist nicht automatisch die beste Klausel.
Zu weitgehende Beschränkungen können rechtlich unwirksam sein oder in der betrieblichen Praxis kaum sinnvoll durchgesetzt werden.
Die Regelungen sollten sich deshalb an den konkreten Schutzinteressen des Unternehmens orientieren.
Bei Arbeitnehmern mit besonderem Kundenkontakt oder Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Informationen kann darüber hinaus geprüft werden, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sinnvoll ist. Ein solches Wettbewerbsverbot verursacht für den Arbeitgeber allerdings grundsätzlich eine Karenzentschädigung und sollte deshalb gezielt eingesetzt werden.
Nachweisgesetz und Dokumentation der Arbeitsbedingungen
Arbeitgeber müssen außerdem die Vorgaben des Nachweisgesetzes beachten.
Das Gesetz enthält zahlreiche Angaben, die Arbeitnehmern zu den wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Informationen über das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren.
Nach der seit 2025 geltenden Rechtslage können die wesentlichen Vertragsbedingungen in vielen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Textform elektronisch übermittelt werden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche bestehen allerdings Ausnahmen.
In der Praxis empfiehlt sich eine Vertragsgestaltung, bei der Arbeitsvertrag und gesetzliche Nachweispflichten aufeinander abgestimmt sind.
Vertragsänderungen bei bestehenden Arbeitnehmern
Nicht nur Neueinstellungen können eine Überarbeitung der Vertragsbedingungen erforderlich machen.
Auch bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Änderungen der Arbeitszeit, neuen Aufgabenbereichen oder einer dauerhaften Umstellung auf mobile Arbeit können ergänzende Vertragsvereinbarungen sinnvoll sein.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass bestehende Vertragsbedingungen grundsätzlich nicht einseitig beliebig verändert werden können.
Gerade deshalb empfiehlt es sich, schon beim ursprünglichen Vertrag ausreichend Gestaltungsspielraum vorzusehen.
Ist eine Vertragsänderung erforderlich, kann häufig mit einer gezielten Ergänzungsvereinbarung gearbeitet werden, ohne den gesamten Arbeitsvertrag neu aufzusetzen.
Einheitliche Vertragsstrukturen für Unternehmen
Mit zunehmender Mitarbeiterzahl wird eine systematische Vertragsstruktur wichtiger.
Aus unserer anwaltlichen Erfahrung ist es für Unternehmen häufig sinnvoller, nicht einen einzigen Universalvertrag für sämtliche Beschäftigten zu verwenden, sondern wenige klar definierte Vertragsvarianten zu entwickeln.
Beispielsweise können unterschiedliche Muster für normale Angestellte, Führungskräfte, Teilzeitkräfte oder Mitarbeiter mit variabler Vergütung vorgesehen werden.
Dadurch entsteht ein einheitlicher rechtlicher Rahmen, ohne betriebliche Unterschiede zu ignorieren.
Gleichzeitig lassen sich neue Arbeitsverträge durch Personalabteilung oder Geschäftsführung deutlich effizienter vorbereiten.
Die SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann solche Vertragsstrukturen gemeinsam mit dem Unternehmen entwickeln und bestehende Muster vereinheitlichen.
Was übernimmt die SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?
Die SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Unternehmen bei der Gestaltung, Prüfung und Weiterentwicklung von Arbeitsverträgen.
Dabei kann es um einen einzelnen Vertrag für eine konkrete Einstellung, die Prüfung eines bestehenden Vertrags oder die vollständige Überarbeitung der im Unternehmen verwendeten Vertragsmuster gehen.
Zunächst wird geklärt, welche betrieblichen Anforderungen tatsächlich bestehen. Auf dieser Grundlage werden die Vertragsbedingungen so gestaltet, dass sie die gewünschte Organisation des Arbeitsverhältnisses möglichst klar und rechtssicher abbilden.
Besondere Regelungen können unter anderem für Arbeitszeit, variable Vergütung, Homeoffice, Versetzung, Nebentätigkeiten, Vertraulichkeit, Befristungen oder Führungskräfte erforderlich sein.
Ziel ist kein möglichst umfangreicher Vertrag, sondern ein praxisgerechtes Vertragswerk, das Rechtssicherheit schafft und unternehmerischen Handlungsspielraum erhält.
Arbeitsverträge erstellen oder bestehende Muster überprüfen lassen
Arbeitsverträge bilden die rechtliche Grundlage eines Arbeitsverhältnisses häufig über viele Jahre.
Fehler oder unnötige Einschränkungen, die bei Vertragsschluss kaum auffallen, können später erhebliche wirtschaftliche Bedeutung gewinnen.
Eine vorausschauende Vertragsgestaltung kann deshalb Konflikte vermeiden und die Position des Unternehmens bei späteren Personalentscheidungen erheblich verbessern.
Die SYMANN LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Unternehmen, Geschäftsführer und Personalabteilungen in München und bundesweit bei der Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen.
Lassen Sie bestehende Vertragsmuster prüfen oder Arbeitsverträge entwickeln, die zu den tatsächlichen Anforderungen Ihres Unternehmens passen.