Ich verhelfe Arbeitnehmern zu ihrem Recht
Sie haben Probleme an Ihrem Arbeitsplatz? Das kann sehr belastend sein. Ein funktionierendes und passendes Arbeitsverhältnis ist den meisten Arbeitnehmern wichtig. Schließlich sichert es die finanzielle Grundlage des Lebens ab. Wichtige soziale Beziehungen zu Kollegen, Selbstverwirklichung und Anerkennung für die eigene Arbeit sind damit verbunden. Tauchen Konflikte auf, kann sich das Arbeitsverhältnis schnell verschlechtern. Schon Streitigkeiten über eine Nebentätigkeit oder Überstunden können zu einem Konflikt im Arbeitsverhältnis führen. Vielleicht sind Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in diesen Themen nicht einig, und sorgen sich um Ihren Arbeitsplatz.
Sie möchten wissen, wie Sie sich am besten verhalten, falls Sie eine Abmahnung bekommen? Oder Sie halten gerade eine Kündigung in Ihren Händen – und fragen sich, was Sie jetzt tun können? Aufregung ist in diesen Situationen sehr verständlich. Aber: Denken Sie an Ihre Interessen. Diskutieren Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber oder mit Kollegen, und tun Sie nichts Unüberlegtes. Holen Sie sich so schnell wie möglich anwaltlichen Rat. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten kommen sich viele Arbeitnehmer im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber als unterlegen vor. Doch dies trifft nicht zu – Sie sind nicht schutzlos gegenüber Handlungen Ihres Arbeitgebers. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht informiere ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und Ihren Kündigungsschutz, sowohl bei ordentlichen als auch bei außerordentlichen Kündigungen.
Verzichten Sie in dieser Lage nicht darauf, Ihre Ansprüche geltend zu machen: Es geht um Ihr Geld und Ihre Rechte. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich mich im Arbeitsrecht spezialisiert und helfe Ihnen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und diese erfolgreich gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Dies kann außergerichtlich oder vor Gericht geschehen. Besonders häufig stellen sich für Arbeitnehmer diese Probleme:
Kündigung durch den Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen: Die meisten Kündigungen sind nicht wirksam. Entweder aus formellen Gründen – das bedeutet, die Kündigungserklärung hat Formfehler, wie eine mangelnde Schriftform. Oder die Kündigung ist aus materiellen Gründen unwirksam, weil etwa der bestehende Kündigungsschutz nicht beachtet wurde. Daher sollten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, diese immer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Dabei ist zügiges Handeln wichtig: Nur innerhalb von drei Wochen kann man eine Kündigung angreifen. Geschieht dies nicht fristgerecht, verliert man wichtige Rechte, und damit die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu erhalten. Falls das Arbeitsverhältnis nicht gerettet werden soll, kann man dennoch gegen die Kündigung vorgehen. Dann besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu bekommen. Mit meiner Soforthilfe bei Kündigung erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrer Kündigung.
Abfindung auch ohne Kündigung?
Eine Abfindung wird grundsätzlich nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt. Ein Arbeitnehmer, der selbst kündigt, erhält aufgrund der Eigenkündigung keine Abfindungszahlung. Hintergrund: Die Abfindung soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er seinen Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber-Kündigung verliert. In manchen Fällen „kauft“ der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Abfindung auch den bestehenden Kündigungsschutz ab.
Aber: Auch Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden möchten, können eine Abfindung erhalten. Hierzu braucht es eine besondere Strategie, die ich gemeinsam mit Ihnen nach Ihren Zielen entwickele. Kündigen Sie nicht, sondern lassen Sie sich zuerst von mir beraten. Nutzen Sie meine Spezialisierung im Arbeitsrecht und meine arbeitsgerichtliche Prozesserfahrung für Ihren Fall. Dann kann der Ausnahmefall eintreten, und Sie erhalten eine Abfindung, obwohl Sie selbst die Beendigung „eingeleitet“ haben.
Aufhebungsvertrag
Viele Arbeitsverhältnisse enden mit einem Aufhebungsvertrag. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Vertrag vorlegt, berücksichtigt er vor allem seine eigenen (Arbeitgeber-)Interessen. Dabei sind folgende arbeitgeberfreundliche Regelungen häufig: Der Mitarbeiter verpflichtet sich im Vertrag, bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses weiter zu arbeiten. Ferner verzichten viele Arbeitnehmer auf Weihnachtsgeld, Provisionen und eine Abfindung, wenn sie den Entwurf wie vorgesehen unterschreiben.
Statt die Interessen des ausscheidenden Mitarbeiters zu wahren, bewirkt der Aufhebungsvertrag zusätzlich eine Sperre des Arbeitslosengeld I für mindestens 12 Wochen. Wichtig wäre aber eine Freistellung zur Arbeitssuche. Sogar eine Abfindung ist häufig möglich. Daneben sollte der Arbeitnehmer ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhalten. Die Sperrfrist lässt sich oft vermeiden. Ich helfe Ihnen dabei, Nachteile zu verhindern, und einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der für Sie fair und finanziell vorteilhaft ist.
Abmahnung
Wann erteilt ein Arbeitgeber eine Abmahnung? Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und den Arbeitnehmer zur Disziplin zu mahnen. Zugleich wird für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht. Allerdings: Dies kann auch geschehen, ohne dass es einen Grund dafür gibt – dann fehlt eine von mehreren Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung.
Wenn Sie unzulässig abgemahnt wurden, sollten Sie dies nicht auf sich beruhen lassen oder akzeptieren – denn die Abmahnung kann negative Folgen nach sich ziehen. Mit einer Abmahnung bereitet der Arbeitgeber den Weg zu einer Kündigung vor. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Abmahnung in der Personalakte eingetragen wird. Damit ist ein gutes Arbeitszeugnis kaum mehr möglich. Lassen Sie sich im Fall einer Abmahnung beraten, und informieren Sie sich über Ihre Rechte. Ich unterstütze Sie, wenn Sie dagegen vorgehen möchten.