Es gibt kaum einen unangenehmeren Augenblick: Ihr Vorgesetzter lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch ein und legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor – andernfalls droht die Entlassung. Erfahren Sie hier, wie Sie sich richtig verhalten wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben und was Sie dazu wissen sollten.
Oder stellen Sie sich eine andere Situation vor: Sie wollen unbedingt aus Ihrem bisherigen Job heraus und das schnellstmöglich. Ein Aufhebungsvertrag kann helfen, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Wir erläutern, welche Punkte Sie bei einem Aufhebungsvertrag beachten sollten. Klären wir zuerst einmal, was ein Aufhebungsvertrag ist und welche Vor- und Nachteile er für Sie hat.
Was ist ein Aufhebungsvertrag genau?
Ein Aufhebungsvertrag stellt eine freiwillige Übereinkunft zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber dar, mit dem Ziel, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Er wird auch als Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bezeichnet.
Der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung genau zu kennen. Beide beenden das Arbeitsverhältnis. Sie tun das jedoch auf unterschiedliche Art. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, dass er das Arbeitsverhältnis nicht mehr weiterführen will.
Die Meinung des Arbeitnehmers spiegelt sich nicht in der Kündigung wider. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getroffen wird, um das Arbeitsverhältnis zu beenden und die entsprechenden Regelungen festzulegen. Niemand kann Sie zu einer solchen Entscheidung drängen. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer nicht das Gefühl haben, unter Druck gesetzt zu werden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Praktisch bedeutet das: Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen! Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich den Vertragsentwurf in Ruhe durchlesen werden und deshalb mit nach Hause nehmen. Es sollte Ihnen zu denken geben, wenn Ihr Arbeitgeber bzw. Ihr Vorgesetzter Sie zu sehr bedrängt. Das spricht nicht unbedingt für ein faires Vertragsangebot. Wenn die Grenze zur Nötigung überschritten ist, kann der Vertrag sogar angefochten werden.
Die Unterschiede zwischen einer Aufhebungsvereinbarung und einer Kündigung
- Keine Kündigungsfrist: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann theoretisch sofort am selben Tag stattfinden, es müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.
- Es gibt keinen Kündigungsschutz: Ihr Arbeitgeber ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht an die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gebunden. Daher sind soziale Kriterien, die etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung relevant wären, unerheblich. Wenn Sie besonderen Kündigungsschutz genießen, weil Sie schwanger sind, in Elternzeit oder schwerbehindert, muss der Arbeitgeber diese Aspekte im Rahmen eines Aufhebungsvertrags nicht beachten.
- Der Betriebsrat bleibt außen vor: Ein Mitwirken des Betriebsrats ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht gegeben, im Gegensatz zu einer Kündigung. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin überprüft der Betriebsrat, ob soziale Aspekte angemessen beachtet wurden, zum Beispiel, ob eine Weiterbeschäftigung an einer anderen Stelle im Unternehmen möglich ist. Bei einem Aufhebungsvertrag entfällt diese Überprüfung vollständig.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Kündigung | Aufhebungsvertrag |
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Einseitige Erklärung | Einvernehmlicher Vertrag |
Kündigungsschutzprozess ist möglich (wenn im Einzelfall Kündigungsschutz gilt). | Regelungen des Kündigungsschutzes gelten nicht. |
Darf nicht gegen Sonderkündigungsschutz verstoßen. | Ist auch bei Sonderkündigungsschutz möglich. |
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung bei Verzicht auf Klage möglich, Abfindungshöhe ist dann vorgeschrieben. | Abfindung ist möglich, aber nicht vorgeschrieben, die Höhe ist frei vereinbar. |
ALG-1-Sperrzeit, wenn vom Arbeitnehmer verschuldet. | ALG-1-Sperrzeit, außer wenn ohnehin gekündigt worden wäre. |
Beendigungstermin ergibt sich aus den gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen. | Beendigungstermin frei vereinbar. |
Kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch Nachteile für mich haben?
Ja, eindeutig. Eine Aufhebungsvereinbarung kann deutliche Nachteile für Sie haben, wenn die Gegenleistung nicht angemessen ist. Sie verzichten immerhin auf Ihre Rechte. Da sollte ein Verzicht auf diese Rechte auch eine faire Vertragsgestaltung und eine angemessene Zahlung einer Abfindung mit sich bringen.
In manchen Fällen fährt der Mitarbeiter besser, wenn er die Unterschrift verweigert, die Kündigung abwartet und dann dagegen klagt. Das bedeutet nicht, dass jeder Aufhebungsvertrag unfair ist, und Arbeitnehmer solche Vereinbarungen nie unterschreiben sollte. Sie sollten es aber nie unbedacht tun. Dem Verzicht auf Arbeitnehmerrechte muss eine angemessene Gegenleistung gegenüberstehen. Ist das in Ihrem Fall so? Lassen Sie es besser von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Der Vorteil eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Eine Aufhebungsvereinbarung ist keine Einbahnstraße. Auch ein Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag und damit um die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses bitten.
Angenommen, Sie haben die Gelegenheit, direkt zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln. Allerdings gilt auch für Sie als Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist. In der Situation kann eine Aufhebungsvereinbarung Ihren bestehenden Arbeitsvertrag ohne Verzögerung beenden. Gleichzeitig lassen sich alle weiteren Fragen regeln, die mit dem Ausscheiden beim bisherigen Arbeitgeber zusammenhängen, so dass ein Wechsel ohne Hindernisse möglich ist.
Eine freiwillige Auflösung macht sich in späteren Bewerbungen besser als eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Diese Information ergibt sich aus dem Arbeitszeugnis.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer auf einen Blick
Die Vorteile für Arbeitnehmer |
Die Nachteile für Arbeitnehmner |
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Fühlen Sie sich als Arbeitnehmer nicht mehr wohl im Unternehmen oder haben bereits eine neue Stelle gefunden, so können Sie sich ohne Kündigungsfrist vom alten Arbeitsverhältnis lösen. |
Sie können eine Sperre von bis zu 12 Wochen vom Arbeitslosenanspruch erhalten (§ 159 Abs. 1 Nr. SGB III). |
Sie haben bei den Konditionsverhandlungen, z. B. bezogen auf eine Abfindung, ein Mitspracherecht. |
Die Abfindung wird eventuell mit dem Arbeitslosengeld-Anspruch verrechnet werden (§ 158 SGB III). |
Die eventuelle Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I)
Im Prinzip sieht die Arbeitsagentur einen Auflösungsvertrag als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Deshalb droht eine Sperrzeit, die bis zu zwölf Wochen betragen kann. In dieser Zeit wird kein ALG 1 ausgezahlt.
Allerdings kann die Arbeitsagentur eine solche Sperre nicht verhängen, wenn dem Mitarbeiter ohnehin betriebsbedingt oder personenbedingt gekündigt worden wäre. In diesem Fall war die Arbeitslosigkeit nicht zu vermeiden, der Auflösungsvertrag sorgte wohl nur für bessere Konditionen. Das Problem ist allerdings der Nachweis.
Der Aufhebungsvertrag selbst kann die Information umfassen, dass ohne ihn eine Kündigung erfolgt wäre. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München formuliert Anwalt Symann diesen Punkt so, dass die Arbeitsagentur auf eine Sperre verzichtet. Natürlich müssen auch weitere Voraussetzungen vorliegen: der potenzielle Kündigungsgrund muss plausibel sein. Die Aufhebungsvereinbarung darf das Arbeitsverhältnis nicht früher beenden, als die Kündigungsfrist gedauert hätte. Außerdem kann eine zu hohe Abfindung für Probleme mit der Arbeitsagentur sorgen. Eine niedrige Abfindung ist dagegen kein Problem mehr, seit die Arbeitsagentur sich von der sogenannten Korridorabfindung verabschiedet hat.
Wie verhalten Sie sich bei einem Aufhebungsvertrag richtig?
1 – Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie keinesfalls sofort
Sie haben einen Anspruch auf eine angemessene Bedenkzeit. Wenn Ihnen vom Arbeitgeber ein solcher Vertrag angeboten wird, sollten Sie sich keinesfalls unter Druck setzen lassen. Niemand kann Sie dazu zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Sie entscheiden selbst, ob das Arbeitsverhältnis endet oder nicht. Lehnen Sie den Vertrag ab, kann Ihr Arbeitgeber Sie nur durch eine Kündigung loswerden. Doch dafür benötigt er einen rechtlich haltbaren und durchsetzbaren Grund.
2 – Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der nächste Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Ein spezialisierter Anwalt für einen Aufhebungsvertrag wird mit Ihrem Arbeitgeber eine angemessene Abfindung aushandeln. Denn mit dieser Abfindung kauft Ihr Arbeitgeber Sie aus dem Arbeitsvertrag heraus. Daher ist eine Abfindung als Gegenleistung für die vorzeitige Arbeitsvertragsauflösung zu sehen. Und diese Gegenleistung sollte so hoch wie nur möglich sein.
3 – Die Aufhebungsvereinbarung vom Fachanwalt kontrollieren und formulieren lassen
Eine Aufhebungsvereinbarung kann erhebliche Nachteile für Sie haben. Das betrifft beispielsweise auch die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1. Hier kann ein versierter Fachanwalt bei der Formulierung des Aufhebungsvertrags helfen, die Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit zu umgehen.