Was kostet ein Testament beim Anwalt oder Notar?

Wer ein effektives, umfassendes und sinnvolles Testament erstellen möchte, zieht in der Regel die fachliche Kompetenz eines Notars oder eines spezialisierten Juristen hinzu. Während die Gebühren für ein notarielles Testament im Notarkostengesetz festgelegt sind, kann das Anwaltshonorar flexibel vereinbart werden. Die Frage: „Was kostet ein Testament?“ werden wir in diesem Beitrag beantworten.

Warum sollten Sie ein Testament erstellen?

Verstirbt eine Person ohne ein hinterlegtes Testament, erfolgt die Erbfolge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei unverheirateten Personen sind die ersten gesetzlichen Erben die Nachkommen (Kinder) des Verstorbenen. Falls keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern, und wenn diese ebenfalls nicht mehr leben, kommen die Geschwister zum Zug. Bei verheirateten Personen hat der Ehepartner einen gesetzlichen Erbanspruch (im Güterstand der Zugewinngemeinschaft beträgt der Erbteil 50 %, bei Gütertrennung 25 %).

Bei Vorhandensein von Kindern des Verstorbenen erben diese, ansonsten die Eltern des Verstorbenen. Angesichts steigender Erbschaftsteuern und vielfältiger Familienstrukturen sind die herkömmlichen Erbregeln oft nicht mehr zeitgemäß, weshalb individuelle Nachfolgeplanungen und testamentarische Regelungen dringend benötigt werden. Das Interesse und die Informationsbedürfnisse von Erblassern und Erben wachsen stetig, ebenso die Anforderungen an eine fundierte Beratung.

Vier Beispiele für Probleme bei der Testamentsgestaltung ohne anwaltliche Beratung

1 – Ungültiges Testament durch Formfehler oder fehlende Testierfähigkeit

Es kann dazu kommen, dass die Gültigkeit eines Testaments infrage gestellt oder angefochten wird, was zu weiteren Konflikten führen kann. Gründe hierfür sind unter anderem formale Mängel oder Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers.

Testamente oder spezifische Bestimmungen innerhalb eines Testaments können unwirksam sein, wenn die erforderliche Form nicht eingehalten wird oder die Fähigkeit des Erblassers, einen letzten Willen zu formulieren, in Frage steht. In diesem Fall kann man Testamente anfechten.

Veraltete Formulierungen sowie formale und inhaltliche Fehler tragen oft zu solchen Problemen bei. Wird ein Testament für ungültig erklärt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was bedeutet, dass gesetzlich vorgesehene Personen als Erben eingesetzt werden, wodurch der letzte Wille des Erblassers ignoriert wird.

2 – Unklarheiten, Formulierungsfragen, Missverständnisse und Anfechtungen

Ein Testament kann durch unklare, mehrdeutige oder nicht fachspezifische Formulierungen sowie durch zweifelhafte Inhalte problematisch werden. Dabei können Erklärungs-, Inhalts- oder Motivirrtümer auftreten. Zudem können Gründe zur Anfechtung bestehen, die es bestimmten Personen ermöglichen, das Testament rechtlich anzufechten, wenn sie dadurch einen direkten Vorteil hätten.

Hierzu zählen oft Erben oder Pflichtteilsberechtigte sowie Vorerben und Ersatzberechtigte. Häufig werden Testamente wegen unklarer oder rechtswidriger Inhalte angefochten. Um eine Anfechtung einzuleiten, muss eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden, welches dann die Erben informiert, die daraufhin reagieren können. Führt dies nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, kann es zu einem gerichtlichen Streit kommen, der mit hohen Kosten verbunden ist.

3 – Enterbung von Kindern und Ausschluss der Pflichtteilsberechtigten

Wenn Kinder zunächst nicht berücksichtigt werden, beispielsweise im Rahmen eines Berliner Testaments, können unangenehme Konsequenzen auftreten. Die Ehepartner oder Eltern setzen sich gegenseitig als alleinige Erben ein. Dadurch werden die Kinder im ersten Erbfall, nach dem Tod des ersten Ehepartners, enterbt, während sie im zweiten Erbfall als Enderben vorgesehen sind.

Diese Enterbung im ersten Erbfall eröffnet den Kindern jedoch das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern, was zu finanziellen Belastungen für den überlebenden Partner führen kann. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es möglich, eine „Pflichtteilsstrafklausel“ im Testament zu verankern. Diese Regelung besagt, dass Kinder, die nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen, im zweiten Erbfall nur noch diesen Pflichtteil erhalten.

Durch ein umfassenderes Konzept können beispielsweise die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten, sodass die Vorstellungen und Wünsche der Erblasser nach ihrem Ableben realisiert werden und unerwartete Probleme vermieden werden.

4 – Probleme mit der Erbengemeinschaft

Wird mehr als eine Person von einem Erblasser als Erbe eingesetzt, bildet sich eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft erwirbt den gesamten Nachlass und muss gemeinsam Entscheidungen treffen. Hierbei ist eine einheitliche Meinungsbildung erforderlich. Dies kann zu Konflikten führen, beispielsweise wenn ein Miterbe mit dem Verkauf einer Immobilie nicht einverstanden ist.

Insbesondere bei mehrfach verheirateten Partnern kann es im Erbfall aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder unzureichend geregelter Nachlassbestimmungen zu einer Erbengemeinschaft kommen, deren Mitglieder nicht gut miteinander auskommen, was Spannungen und Streitigkeiten hervorrufen kann.

Eine Erbteilung setzt eine gemeinsame Vereinbarung voraus. Wird diese erreicht, erfolgt die Aufteilung des Erbes, und jeder Erbe erhält seinen gerechten Anteil. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht machbar, kann ein Notar als neutraler Vermittler fungieren. Schlägt auch dieser Versuch fehl, bleibt als letzte Möglichkeit eine Klage zur gerichtlichen Klärung der Erbteilung.

Was kostet ein Testament beim Anwalt? Die Vergütungsmodelle

Wenn Sie einen Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht mit der Erstellung eines handschriftlichen Testaments beauftragen, ist es wichtig, die Kosten im Voraus zu klären und zu vereinbaren. In der Praxis haben sich zwei Vergütungsmodelle etabliert.

1 – Das Stundenhonorar:

Bei der Abrechnung eines Anwalts nach Stundenhonorar wird der Preis durch den Stundensatz sowie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit festgelegt. Die Nettostundensätze (exklusive Umsatzsteuer) bewegen sich normalerweise zwischen 150 Euro für einen unerfahrenen Allgemeinanwalt und über 350 Euro für erfahrene Spezialisten mit spezifischem Fachwissen.

Letztendlich unterscheiden sich die Preise für die Erstellung eines Testaments jedoch nicht erheblich, da der versierte Anwalt deutlich weniger Zeit benötigt. Er muss sich nicht in die Thematik einarbeiten und erkennt potenzielle Probleme rascher. Bei relativ einfachen Testamenten wird jedoch zusätzlich zum Stundenhonorar ein Grundbetrag erhoben, wenn das Vermögen des Mandanten ein entsprechendes Haftungsrisiko für den Anwalt darstellt.

2 – Die Pauschale Vergütung:

Oft erscheint die Festlegung eines Pauschalhonorars bei der Erstellung eines Testaments sinnvoller als ein Stundenhonorar. Ein kompetenter Fachanwalt für Erbrecht sollte bereit sein, einen Festpreis zu vereinbaren, wenn er die Situation und die Ziele des Klienten gut versteht und sowohl den erforderlichen Zeitaufwand als auch die damit verbundenen Haftungsrisiken einschätzen kann. Für Klienten ist ein Pauschalhonorar in der Regel vorteilhaft, da es klar und mit anderen Angeboten vergleichbar ist.

Ohne Vereinbarung richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Wenn Rechtsanwalt und Klient keine Vergütung für die Testamentserstellung vereinbaren, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oftmals kommt es dann zu Streitigkeiten darüber, welche Gebühr für die Erstellung eines Testamentsentwurfs angemessen ist. In einem Urteil vom 15. April 2021 (IX ZR 143/20) hat der BGH hierzu klar Stellung bezogen.

Ein Anwalt wurde verklagt, der einem Paar für einen Testamentsentwurf eine Geschäftsgebühr von 3.800 Euro auf Grundlage eines Nachlasswerts von 450.000 Euro berechnet hatte. Der BGH entschied jedoch, dass dem Erbrechtsanwalt lediglich eine Beratungsgebühr von 410,55 Euro zusteht. Eine Vertretungsgebühr ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Anwalt die Mandanten gegenüber Dritten vertritt.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament der Ehepartner trifft das jedoch nicht zu, da es sich nicht um einen Vertrag handelt. Laut BGH hätte der Anwalt eine Honorarvereinbarung für ein angemessenes Honorar treffen müssen. Da ihm dies nicht gelungen ist, bleibt er bei der geringen Beratungsvergütung.

Was kostet ein Testament beim Notar?

1 – Die Beglaubigung eines handschriftlichen Testaments

Eine notarielle Beglaubigung bedeutet, dass ein Notar oder eine autorisierte Person die Authentizität einer Unterschrift auf dem verfassten Testament bestätigt, ohne jedoch den Inhalt zu überprüfen. Ein privates Testament benötigt nicht unbedingt eine Beglaubigung. Sollten Sie dennoch eine Beglaubigung wünschen, wird das Testament durch die Unterschrift eines Notars beglaubigt.

Die Gebühren für die Beglaubigung richten sich nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung (§ 45 KostO). Laut dieser Regelung kann für eine Beglaubigung ein Viertel der vollen Gebühr, maximal jedoch ein Betrag von 130,00 € erhoben werden. Grundlage für die Berechnung ist das zum Zeitpunkt der Beglaubigung vorhandene Vermögen. Siehe folgende Tabelle:

Nachlasswert

Beglaubigung beim Notar
(0,25-fache Gebühr)

10.000,00 €

18,75 €

25.000,00 €

28,75 €

50.000,00 €

41,25 €

250.000,00 €

130,00 €

500.000,00 €

130,00 €

2 – Die Kosten für die Erstellung eines Testaments beim Notar

Insbesondere bei kleineren Nachlässen kann die Erstellung eines Testaments beim Notar kostengünstiger sein als bei einem Rechtsanwalt. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass der Notar über eine entsprechende Spezialisierung im Erbrecht verfügt. Zudem sollte man beachten, dass der Notar keine steuerliche Beratung zur Gestaltung des notarielle Testaments anbietet.

Bei größeren Nachlässen, die wertvolle Immobilien oder Unternehmensanteile beinhalten und einen Optimierungsbedarf in Bezug auf die Erbschaftsteuer aufweisen, ist es ratsam, eine spezialisierte Kanzlei mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu wählen.

Wenn Sie sich für die Testamentserstellung bei einem Notar entscheiden, richten sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind wertabhängig sowie nicht verhandelbar. Ein gemeinsames Testament (Ehegattentestament) eines Ehepaares mit einem Vermögen von 1.500.000 Euro kostet ungefähr 5.000 Euro, zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Die Kosten für ein notarielles Testament

Nachlasswert

Einzeltestament

(1,0-fache Gebühr)

Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

(2,0-fache Gebühr)

10.000,00 €

75,00 €

150,00 €

25.000,00 €

115,00 €

230,00 €

50.000,00 €

165,00 €

330,00 €

250.000,00 €

535,00 €

1.070,00 €

500.000,00 €

935,00 €

1.870,00 €

3 – Die Kosten für die Aufbewahrung und Hinterlegung

Der Notar muss ein notariell beglaubigtes Testament umgehend beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen und dort aufbewahren sowie eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister vornehmen. Für die Hinterlegung sind eine Grundgebühr von 75,00 € zu zahlen, zudem kommen 15,00 € (1,0-fache Gebühr) für ein Einzeltestament und 30,00 € (2,0-fache Gebühr) für ein gemeinsames Testament oder Erbvertrag hinzu.

Nächster Beitrag
Aufhebungsvertrag erhalten? So reagieren Sie richtig!

Sie brauchen Hilfe?

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Erbrecht Fabian Symann aus München.

Fabian Symann

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht

Fabian Symann: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Erbrecht Fabian Symann aus München.

Fabian Symann

Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Erbrecht
  • Offene und ehrliche Aufklärung über realistische Erfolgschancen
  • Klare und verständliche Vermittlung von komplexem Fachwissen
  • Kompetent, verhandlungserfahren und durchsetzungsstark
  • Ihr zuverlässiger Partner für alle arbeitsrechtlichen und erbrechtlichen Belange

Sie brauchen meine Hilfe? Schreiben Sie mir!

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name