Mediation und Streitvermeidung unter Miterben

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Viele Erbengemeinschaften werden durch Streitigkeiten blockiert. Oft kann der Nachlass deshalb nicht vernünftig verwaltet oder aufgeteilt werden. Schlimmstenfalls drohen die Zwangsversteigerung oder jahrelange Prozesse. Dadurch verlieren alle. Zum Glück gibt es bewährte Strategien zur Streitvermeidung und Streitbeilegung. Rechtsanwalt Fabian Symann, LL.M. ist Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV). Er gibt Tipps, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen.

Erbengemeinschaft – viel Streit, wenig Gemeinschaft?

Unter Miterben kommt es recht oft zu Streit – ein gemeinsames Erbe hat schon viele Familien entzweit. Nicht selten enden Erbengemeinschaften in gegenseitiger Lähmung, denn ein Erbfall kann Brisanz entwickeln:

  • Oft haben die Miterben entgegengesetzte wirtschaftliche Interessen. Die eine Partei will möglichst schnell Geld sehen und deshalb das geerbte Haus verkaufen. Die zweite setzt auf langfristige Rendite, will investieren und teuer vermieten. Ein dritter Erbe möchte die Immobilie als günstiges Wohneigentum nutzen.
  • Jeder Miterbe hat seine eigene Vorstellung von der Bewertung der einzelnen Nachlassgegenstände und einer fairen Aufteilung.
  • So richtig explosiv wird die finanzielle Seite, wenn die Familiengeschichte für emotionalen Ballast sorgt. Ein Klassiker: Partner und Kinder aus verschiedenen Beziehungen treffen aufeinander. Oder zwischen Geschwistern brechen alte Verletzungen und Konflikte aus der Kindheit wieder auf. Man fühlt sich durch das Testament oder den vorgelegten Teilungsplan nicht nur ungerecht behandelt, sondern emotional zurückgesetzt: ausgerechnet die jüngste Schwester, die Vaters bevorzugter Liebling war, ihn in den letzten Jahren aber kaum noch besucht hat, soll jetzt die Hälfte der Eigentumswohnung erben? Oder: der Bruder erbt das Haus, in dem man aufgewachsen ist, man selbst erhält nur Wertpapiervermögen?
  • Irgendwann entwickeln solche Ressentiments ein Eigenleben, jeder Kompromiss wird zur Niederlage. Dann ist an rationales Agieren kaum noch zu denken. Eine Einigung scheint unmöglich.

An diesem Punkt haben die Erben drei Möglichkeiten. Sie können trotz der Meinungsverschiedenheiten eine gemeinsame Lösung finden und sich über die Nachlassverwaltung oder auf einen Teilungsplan einigen. Das ist für alle die günstigste Lösung.

Alternativ bleibt die Zwangsversteigerung des Nachlasses oder der Gang vor Gericht – teuer und risikoreich. Außerdem können einzelne Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem sie ihren Erbteil verkaufen oder gegen eine Ablösezahlung den anderen Erben überlassen. Auch das ist oft mit Verlusten verbunden.

Streit in der Erbengemeinschaft schadet allen. Durchdachte Regelungen im  Testament und Testamentsvollstreckung können Streitereien von vornherein verhindern.

Streit unter Miterben ist kein Naturgesetz – doch die Rechtslage begünstigt ihn

Jahrelange Auseinandersetzungen statt schneller Auseinandersetzung des Erbes – so könnte das Motto mancher Erbengemeinschaft lauten. Erbengemeinschaften haben einen schlechten Ruf. Sie gelten als Brutstätte von Konflikten. Und das ist kein Wunder.

  • Die Miterben sollen von Gesetz aus das Nachlassvermögen gemeinsam verwalten und friedlich unter sich aufteilen.
  • Dabei müssen die Entscheidungen in einer Erbengemeinschaft grundsätzlich einstimmig getroffen werden. So hat jede Meinungsverschiedenheit das Potenzial, langanhaltenden Streit auszulösen.
  • Gleichzeitig muss in vielen Fällen der Nachlass aktiv verwaltet werden. Das gilt ganz besonders, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die möglicherweise auch noch vermietet ist, um Investments mit schwankenden Kursen oder um ein Unternehmen beziehungsweise um Gesellschaftsanteile. Eine von Streit gelähmte Erbengemeinschaft kann auch Dritte wie Mieter oder Mitarbeiter in Probleme stürzen. Gleichzeitig verliert das Nachlassvermögen an Wert.
  • Das Gesetz sieht zwar Zwangsversteigerungen und den Klageweg vor, um Streitigkeiten zu beseitigen. Eine Auseinandersetzungsklage, bei der das Gericht einem Aufteilungsplan zustimmt oder auch nicht, ist jedoch teuer und für die Kläger riskant. Er kann leicht auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleiben.

Zum Glück gibt es Mittel und Wege, um Streit unter Erben zu entschärfen oder ganz zu vermeiden. Bestimmte Ansätze zur Streitvermeidung haben sich bewährt.

Die Lösung von Streitigkeiten unter Erben erfordert juristische Kompetenz und emotionale Intelligenz. Fachanwalt Symann berät sie pragmatisch und lösungsorientiert.

Tipps für Erben: Was tun, wenn Streit in der Luft liegt?

Zerstrittene Erbengemeinschaften sind kein Naturgesetz. Einige grundlegende Schritte tragen zur Konfliktberuhigung bei, wenn sich Streit abzeichnet oder ausbricht.

  • Klären Sie zunächst Ihre eigene Position: Was möchte Sie selbst, was wären annehmbare und was inakzeptable Ergebnisse? Wo liegen Ihre emotionalen und finanziellen Achillesfersen? Mit wem haben Sie es in der Erbengemeinschaft zu tun, worauf sollte man sich bei den Miterben einstellen? Eine solche Bestandsaufnahme bereitet Sie auf mögliche Reibungspunkte vor. Außerdem können Sie gezielt auf Ihr gewünschtes Ergebnis hinarbeiten, statt von Entwicklungen überrascht zu werden.
  • Finden Sie heraus, wie Ihre rechtliche Situation aussieht. In Konflikten um den Nachlass ist erbrechtliche Sachkunde entscheidend. Als Fachanwalt für Erbrecht erläutert Fabian Symann Ihnen ganz konkret, worauf Sie Anspruch haben und welche Optionen es für die Erbengemeinschaft gibt. So vermeiden Sie aussichtslose Streitereien und sparen Ihre Energie für die Punkte, in denen sich das Engagement lohnt.
  • Sind sachliche Gespräche mit dem Miterben nicht mehr möglich? Dann überlassen Sie die Kommunikation Ihrem Anwalt. Er ist emotional nicht involviert und wird Eskalationen vermeiden. Gleichzeitig ist er auf Ihre Interessen bedacht und arbeitet ruhig, aber konsequent auf Lösungen hin.
  • Schlagen Sie ein Schiedsverfahren oder eine Mediation vor. Dadurch lässt sich selbst bei verhärteten Fronten ein Prozess vermeiden. Gerichtsverfahren sind teuer, ihr Ausgang unsicher, oft hat am Ende niemand gewonnen. Die Alternative sind Schiedsverfahren, bei denen eine neutrale, dritte Person mit erbrechtlichem Sachverstand zwischen den Parteien Brücken schlägt, um eine für alle tragbare Lösung zu finden.

Im Erbrecht geht es neben juristischen fast immer auch um persönliche Dinge. Fachanwalt Symann berät Sie mit Pragmatismus, Kompetenz und Einfühlungsvermögen.

Emotionale und wirtschaftliche Gesichtspunkte trennen

Bei Konflikten ist es grundsätzlich klug, zunächst einmal bei sich selbst zu beginnen – bei der Seite, auf die man wirklich Einfluss hat. Ob sich die Probleme gleich beim Erbfall abzeichnen oder die Stimmung in der Erbengemeinschaft erst allmählich kippt: eine Bestandsaufnahme der eigenen Position hilft, eine klare Strategie zu finden und eigene Standpunkte deutlich zu formulieren.

Streit unter Miterben beruht meist auf der unbewussten Vermischung finanzieller und emotionaler Themen. Lassen Sie sich davon nicht blenden. Geben Sie sich selbst ehrliche Antworten:  Was sind meine materiellen Interessen und Wünsche? Will ich zum Beispiel das vererbte Haus bewohnen, vermieten oder verkaufen? Welche Emotionen stehen zwischen mir und den Miterben? Spiele alte Verquickungen eine Rolle? Ob im Guten oder im Bösen, in Familien geht es immer um Gefühle. Dazu gehören auch negative Empfindungen wie Eifersucht, Groll, Schuldgefühle oder Verletztsein. Wer sich die Familiensituation in allen Aspekten klar macht, wird nicht zum Opfer eigener Reaktionen und ist auf das Verhalten anderer vorbereitet.

Streit unter Miterben hat meist zwei Ebenen, eine finanziell-rechtliche und eine persönliche. Sie zu trennen, ist der erste Schritt zu einer Lösung.

Punkt für Sie: klare, solide Rechtspositionen dank fachanwaltlicher Beratung

Deeskalation, ohne die eigenen Interessen aufzugeben: das sollte die Strategie bei Erbschaftskonflikten sein. Es ist naturgemäß nicht einfach, beide Ziele unter einen Hut zu bringen. Ein wichtiger Schritt ist die Klärung der erbrechtlichen Gegebenheiten. Lassen Sie sich durch einen kompetenten Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt wie Fabian Symann erläutert Ihnen konkret, welche Ansprüche Ihnen in Bezug auf den Nachlass zustehen und was die anderen Erben fordern können. Er schildert die verschiedenen Möglichkeiten, das Nachlassvermögen aufzuteilen: einvernehmlich, durch eine Zwangsversteigerung oder per Gerichtsverfahren. Und er unterstützt Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen und Strategien, etwa zur Verwaltung des Nachlassvermögens bis zur Auseinandersetzung. Als Fachanwalt hat er eine große Zahl von Mandanten durch ähnliche Situationen begleitet. Er weiß, wie man solche Konflikte zielorientiert löst.

Eine fachanwaltliche Beratung ist besser, als sich weiter über die Miterben zu ärgern. Rufen Sie noch heute in der Münchener Erbrechtskanzlei Symann an.

Kommunikation an den Anwalt outsourcen, Konfliktpotenzial eindämmen

„Du hörst von meinem Anwalt“ klingt nicht unbedingt nach einem Friedensangebot. Doch in der Praxis hat es sich bewährt, die Kommunikationen mit den Miterben dem Rechtsanwalt zu überlassen, wenn direkte Gespräche keinen Erfolg mehr bringen.

Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht hat genug Einfühlungsvermögen, um klare Worte zu finden, gleichzeitig Lösungsansätze vorzuschlagen und dabei vollkommen sachlich zu bleiben. Da er Standpunkte ohne Emotionen vorbringt und nicht in die familiäre Dynamik involviert ist, steigt die Chance, dass seine Vorschläge zumindest angehört werden und wieder ein Dialog entsteht.

Das Geheimrezept zur Entschärfung von Erbstreitigkeiten besteht in der Versachlichung. Dazu kann Fachanwalt Symann viel beitragen.

Ausweg aus dem Patt: Mediation und Schiedsverfahren

Zwangsversteigerung des Nachlasses oder Auseinandersetzung durch Klage vor Gericht: dazu kommt es, wenn der Streit in der Erbengemeinschaft ausweglos ist. Beide Varianten sind mit wirtschaftlichen Einbußen und ungewissem Ausgang verbunden.

Viel besser ist es, wenn die zerstrittenen Parteien an einem außergerichtlichen Schiedsverfahren oder einer Mediation teilnehmen. Bei solchen Verfahren loten erfahrene, absolut neutrale Erbrechtsexperten die Situation und die Positionen der Beteiligten aus, machen Lösungsvorschläge und sorgen dafür, dass wieder ein Gespräch in Gang kommt. Das Verfahren ist viel offener ist als ein Gerichtsverfahren, und nicht auf Sieg oder Niederlage ausgelegt. Das und die neutrale Vermittlung machen einvernehmliche Lösungsperspektiven möglich.

Bei einem Schiedsverfahren muss niemand verlieren! Wenn Streit Ihre Erbengemeinschaft blockiert, kann Fabian Symann als Fachanwalt für Erbrecht als Mediator tätig werden.

Tipps für Menschen, die ein Testament aufsetzen: Vermeiden Sie von vornherein Streit unter den Erben

Wenn Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag aufsetzen, können Sie viel dafür tun, dass späterer Streit unter den Erben erst gar nicht entsteht. Minimieren Sie das Konfliktpotenzial! Das ist besonders wichtig, wenn unter den Betreffenden bereits jetzt Missstimmung herrscht. Sinnvoll ist zum Beispiel Folgendes:

  • Sorgen Sie dafür, dass keine Erbengemeinschaft entsteht. Sie haben die Freiheit, den Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu verteilen. Machen Sie davon Gebrauch, statt Nachlassvermögen wie etwa Immobilien mehreren Erben zuzusprechen.
  • Ungleichgewichte unter den Erbteilen können Sie bereits jetzt durch lebzeitige Schenkungen Die vorweggenommene Erbfolge schafft Fakten und schließt spätere Verteilungskämpfe aus.
  • Nutzen Sie erbrechtliche Möglichkeiten wie das Vermächtnis, bei dem einzelne Vermögensgegenstände aus den Nachlass herausgenommen und direkt an die Vermächtnisnehmer übertragen werden. Damit sind sie den Miterben entzogen, für Streit gibt es keinen Anlass mehr.
  • Verpflichten Sie die Erbinnen und Erben per Anordnung im Testament zu einem Schiedsverfahren bei Konflikten. Natürlich können Sie niemand zu Einsicht und Kooperation zwingen, aber die Richtung ist damit vorgegeben.
  • Ganz wichtig: Ordnen Sie Testamentsvollstreckung an und setzen Sie auch gleich einen vertrauenswürdigen Testamentsvollstrecker ein. Fachanwalt Symann ist für diese Aufgabe durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. zertifiziert. Wenn er Ihre Anordnungen ausführt und die Auseinandersetzung des Nachlasses organsiert, werden Reibungsflächen unter den Miterben vermieden.

Fachanwalt Symann gestaltet mit Ihnen gemeinsam Ihre letztwillige Verfügung so, dass die Vermögensübergabe später konfliktfrei verlaufen kann.

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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Erbrecht Fabian Symann aus München.

Fabian Symann

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